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Erhalt und Sanierung des Bürgerhauses Misburg
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den längerfristigen Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses Misburg zu sorgen. Als Vorbedingung dafür soll die Verwaltung einen Beschluss vorbereiten und einfordern, dass die sogenannte HSK-Maßnahme (Haushaltssicherungskonzept) für das Bürgerhaus von 2011/12 aufgehoben wird. Zudem soll die Verwaltung in Abstimmung mit gegenwärtigen und zukünftigen Nutzern ein Nutzungskonzept für das Bürgerhaus entwickeln.
Begründung
Das 1971 eröffnete Bürgerhaus ist im Stadtteil Misburg, und mit einer Wirkung auch darüber hinaus, ein Schwerpunkt von höchster Wichtigkeit für Stadtteil- und Kulturarbeit sowie als Begegnungsstätte. Es wird intensiv von Vereinen, Verbänden, Parteien, allerlei Gruppen und Privatpersonen genutzt. Es verfügt über Gruppenräume und einen großen Saal.
Für das Bürgerhaus gibt es seit 2011/12 eine sogenannte HSK-Maßnahme (Haushaltssicherungskonzept), die drastische Einsparungen beim Betrieb des Bürgerhauses erzwingt, die potenziell seine Existenz bedrohen. Die Investition in die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wird durch das Vorhandensein des HSK-Beschlusses behindert.
Vor einigen Jahren gab es in der Verwaltung Überlegungen, das Bürgerhaus aufzugeben und die dortigen Kapazitäten ins Misburger Rathaus zu verlagern. Diese Variante hat sich inzwischen auch deshalb erledigt, weil letzteres nun voll belegt ist, insbesondere von Polizei, kommunalem Sozialdienst, Bibliothek und Kindertagesstätte. Zudem ist die Art von räumlichem Angebot, wie sie das Bürgerhaus bereit stellt, nirgendwo sonst in Misburg verfügbar. Des Weiteren weist das Bürgerhaus in den letzten Jahren eine hohe, im Steigen begriffene Nutzerzahl auf. Lag diese im Jahr 2017 bei etwa 50.000, so waren es für 2019 schon ca. 63.000. Mit einem weiteren Ansteigen ist in der Zukunft aufgrund des Bevölkerungszuzugs nach Misburg zu rechnen. Im Sinne des Erhalts unbedingt zu erwähnen ist auch generell die starke Identifikation der Misburgerinnen und Misburger mit dem Bürgerhaus.
Zur Frage, wie mit dem maroden ehemaligen Gastronomietrakt des Bürgerhauses zu verfahren ist, legen wir einen separaten Antrag vor.