Drucksache Nr. 15-0424/2016 S2:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0128/2016 -
Verkehrliche Maßnahmen in der Hengstmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 09.03.2016
TOP 6.1.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Entscheidung
15-0424/2016 S2
0
 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0128/2016 -
Verkehrliche Maßnahmen in der Hengstmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 09.03.2016
TOP 6.1.1.2.

Beschluss

1. Die Hengstmannstraße wird in eine Einbahnstraße umgewandelt.
2. Die Parkplätze werden versetzt angeordnet.
3. Dort, wo es möglich ist, werden Fahrradbügel aufgestellt.
4. Das Verkehrszeichen 325.1 wird in PKW-Höhe angebracht (siehe Weberstr.)

Entscheidung

Zu 1: Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Für eine Einschränkung der verkehrlichen Nutzung, wie beantragt, müssen Verkehrsstärken vorliegen, die verkehrslenkende Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung erfordern. Zur Feststellung der Verkehrsstärke in der Hengstmannstraße wurde daher eine Verkehrserhebung an den Zu- und Ausfahrten der Hengstmannstraße veranlasst und durchgeführt. Die dabei ermittelten Querschnittsbelastungen der Straßen geben keine Veranlassung, die beantragte Verkehrslenkungsmaßnahme einzurichten.

Zur Begründung der Ablehnung die Verkehrsmengen:
Im Zeitraum von 6.00 – 19.00 Uhr befuhren insgesamt 1.492 [Kfz/13h] den Knotenpunkt Haspelmathstraße / Ricklinger Straße / Hengstmannstraße. Davon befuhren lediglich 332 Kfz die Hengstmannstraße. Die verkehrliche Spitzenstunde in der Hengstmannstraße, die zwischen 16.00 und 17.00 Uhr ermittelt wurde, betrug 40 [Kfz/h].

Zu 3: Die zugesagten zusätzlichen Fahrradbügel wurden gesetzt.


(Zu den Antragspositionen 2. und 4. liegt bereits eine Entscheidung vor.)