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1. Die Hengstmannstraße wird in eine Einbahnstraße umgewandelt.
2. Die Parkplätze werden versetzt angeordnet.
3. Dort, wo es möglich ist, werden Fahrradbügel aufgestellt.
4. Das Verkehrszeichen 325.1 wird in PKW-Höhe angebracht (siehe Weberstr.)
Zu 1: Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Für eine Einschränkung der verkehrlichen Nutzung, wie beantragt, müssen Verkehrsstärken vorliegen, die verkehrslenkende Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung erfordern. Zur Feststellung der Verkehrsstärke in der Hengstmannstraße wurde daher eine Verkehrserhebung an den Zu- und Ausfahrten der Hengstmannstraße veranlasst und durchgeführt. Die dabei ermittelten Querschnittsbelastungen der Straßen geben keine Veranlassung, die beantragte Verkehrslenkungsmaßnahme einzurichten.
Zur Begründung der Ablehnung die Verkehrsmengen:
Im Zeitraum von 6.00 – 19.00 Uhr befuhren insgesamt 1.492 [Kfz/13h] den Knotenpunkt Haspelmathstraße / Ricklinger Straße / Hengstmannstraße. Davon befuhren lediglich 332 Kfz die Hengstmannstraße. Die verkehrliche Spitzenstunde in der Hengstmannstraße, die zwischen 16.00 und 17.00 Uhr ermittelt wurde, betrug 40 [Kfz/h].
Zu 3: Die zugesagten zusätzlichen Fahrradbügel wurden gesetzt.
(Zu den Antragspositionen 2. und 4. liegt bereits eine Entscheidung vor.)