Drucksache Nr. 15-0424/2013:
Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule (GS) Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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15-0424/2013
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Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule (GS) Wettbergen

Antrag, zu beschließen


die Freigabezeit des Schulhofes der Grundschule Wettbergen von montags bis freitags auf 17:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20 Uhr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zu ändern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Schulhof der Grundschule Wettbergen kann von Mädchen wie Jungen gleichermaßen genutzt werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Mit Infodrucksache Nr. 15-2125/99 in Verbindung mit Infodrucksache 15-1917/98 wurde über die Festlegung der Öffnungszeiten der Schulpausenhöfe der stadtteilbezogenen Schulen des Stadtbezirks Ricklingen informiert.

Die Freigabe des Schulhofes der GS Wettbergen umfasst demnach den Zeitraum von 14:30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Die GS Wettbergen ist seit dem 01.08.2011 Ganztagsgrundschule. Im Rahmen des Ganztagsbetriebs wird der Schulhof für Sport - AG s, Betreuungsgruppen und Freispielgruppen bis 16:00 Uhr benötigt. Aufgrund der hohen Beanspruchung und um Aspekten der Aufsichtspflicht im Ganztagsschulbetrieb Rechnung zu tragen, bittet die Schule um eine Änderung der Schulhoföffnung.

Den Verhältnissen vor Ort wird in ausreichendem Maße Rechnung getragen, wenn der Schulhof von montags bis freitags bis 17:00 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen wird.
Ab 17:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, stände der Schulhof der Allgemeinheit zur Verfügung.
In den Ferien bleibt der Schulhof grundsätzlich geöffnet. Nur in der Urlaubszeit des örtlichen Schulhausmeisters bleibt der Schulhof geschlossen.
42.21 
Hannover / 15.02.2013