Drucksache Nr. 15-0424/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verlegung des Heistergrabens und Naturnaher Ausbau des Büntegrabens
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 11.03.2009 TOP 8.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0424/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verlegung des Heistergrabens und Naturnaher Ausbau des Büntegrabens
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 11.03.2009 TOP 8.2.3.

Die Vegetationsberäumung der benannten Gewässerparzellen in der derzeit beabsichtigten Breite unmittelbar oberhalb der Bemeroder Straße bis etwa 300 m östlich ist gerade erfolgt. Für das Wirksamwerden des Bebauungsplanes 1708 (Forschungszentrum Bemeroder Straße) ist die Genehmigung zur Verlegung des Heistergrabens Voraussetzung.
Wir fragen die Verwaltung:

Frage:
Wann wird der Stadtbezirksrat zur Planung und Durchführung der oben kurz beschriebenen, wasserrechtlichen Maßnahmen angehört?

Antwort der Verwaltung zur Frage:

Das wasserrechtliche Verfahren zur Verlegung und Teilaufhebung des Heistergrabens wurde bereits im Oktober 2008 eingeleitet. Eine eventuelle Genehmigung wurde in Aussicht gestellt. Die endgültige Genehmigung erfolgt mit Rechtskraft des Bebauungsplans 1708.

Die Fällung eines unter Baumschutzsatzung stehenden Baumes in der vegetationsfreien Zeit wurde beantragt und genehmigt. Für den gefällten Baum wird es eine Ersatzpflanzung in der für den Ausbau des Heistergrabens vorgesehenden Gewässertrasse geben.

Über das geplante Vorhaben des naturnahen Ausbaus des Büntegrabens im Bereich östlich der Bemeroder Straße wurde der Bezirksrat durch das Informationsschreiben vom 26.11.2008 informiert.

Auf Wunsch geben wir dem Bezirksrat auch gern persönlich weiteren Bericht über die Sachstände.