Anfrage Nr. 15-0423/2026:
Einrichtung eines wohnortnahen Wahlraumes im Bereich Kronsberg-Süd zur kommenden Kommunalwahl

Inhalt der Drucksache:

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Einrichtung eines wohnortnahen Wahlraumes im Bereich Kronsberg-Süd zur kommenden Kommunalwahl

Das Quartier Kronsberg-Süd wächst kontinuierlich und zunehmend ziehen neue Einwohnerinnen und Einwohner in das Gebiet. Auch im unmittelbaren Umfeld des Quartiers entsteht weiterer Wohnraum, beispielsweise im angrenzenden Gewerbegebiet Expo durch Studentenwohnheime sowie zusätzliche Wohnbebauung.

Bei den vergangenen Wahlen mussten die Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers Kronsberg-Süd ihre Stimme in der IGS Kronsberg abgeben. Angesichts der weiteren baulichen Entwicklung und der steigenden Bevölkerungszahl stellt sich die Frage, ob diese Zuordnung weiterhin sachgerecht ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob die Einrichtung eines wohnortnäheren Wahlraumes, beispielsweise in der Käthe-Paulus-Grundschule, sowohl für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kronsberg-Süd als auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem angrenzenden Nachbarbezirk Döhren-Wülfel eine praktikablere und bürgerfreundlichere Lösung darstellen würde.

Ziel sollte es sein, längere Wege zur Stimmabgabe zu vermeiden und insbesondere für Personen mit Handicap oder eingeschränkter Mobilität besser erreichbare Wahlmöglichkeiten zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:


1. Plant die Verwaltung zur kommenden Kommunalwahl die Einrichtung eines Wahlraumes für die Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers Kronsberg-Süd sowie für die Bürgerinnen und Bürger im angrenzenden Bereich des Gewerbegebietes Expo im Nachbarbezirk Döhren-Wülfel in der Käthe-Paulus-Grundschule?

2. Falls dies nicht geplant ist: Aus welchen Gründen wird von einer entsprechenden Anpassung abgesehen?

3. Welche sachlichen, organisatorischen oder rechtlichen Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung weiterhin für die Zuordnung zur IGS Kronsberg als Wahlstandort?