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GS Wasserkampstraße
Sanierungsprogramm 2008, Abschlussarbeiten
Antrag,
zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 678.000 € bereitzustellen
und
der damit verbundenen Kostenerhöhung auf insgesamt 7.550.000 €
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 678.000,00 € | 2SB.08-01 | Sachausgaben | 45.000,00 € | 2.100.000-535.000 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 678.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 45.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -678.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -45.000,00 € | |
Finanzierung
Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Vermögensplan des Fachbereichs Gebäudemanagement aus der Position 2SB.08-01 Schulen, Sanierungsmaßnahmen.
Die Maßnahme geht damit zu Lasten des Bauprogramms 2010 – 2012 (s. Beschluss- drucksache Nr. 2767/2009), sollte es keine Deckung aus Vergabegewinnen anderer Projekte des Sanierungsprogramms 2008 geben.
Begründung des Antrages
Mit Drucksache 0978/2008 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Grundschule Wasserkampstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 6.872.000 € durchzuführen.
Im Rahmen der Genehmigung der Maßnahme, der Ausschreibung der Leistungen und der baulichen Realisierung haben sich Kostensteigerungen ergeben, die im Wesentlichen verursacht werden durch:
• Zusätzliche, nicht vorhersehbare Bauleistungen, die erst nach großflächigen
Bauteilöffnungen im Bereich der abgängigen Verblendfassade der Sporthalle bzw. des
eingeschossigen Flachdaches Sporthalle/Pausengang ersichtlich waren;
• konstruktive Verstärkung der Flachdach-Holzunterkonstruktion für die Aufnahme einer
Fotovoltaik-Anlage, nachdem ein Investor gefunden wurde;
• höheren Sanierungsstandard beim Ausbau von belasteten Bodenbelagsklebern unter
den vorhandenen Fußbodenplatten in Klassenräumen und Fluren sowie beim Ausbau
von schadstoffbelasteten Entwässerungsleitungen;
• den Einbau von zusätzlichen Steck- und Datendosen in den allgemeinen
Unterrichtsräumen für die Aufstellung von interaktiven Tafeln und Beamern;
• höhere Entsorgungskosten für Schadstoffe in Außenanlagen (Kieselrot und Asphalt);
• Massenmehrung in den Außenanlagen (z.B. Wiederherstellung von aufgegrabenen
Grünflächen, Arbeiten in Wurzelbereichen von Bäumen/ Baumschutzarbeiten,
Pflasterarbeiten);
• zusätzliche Anforderungen an Außenanlagen wie zusätzliche Fluchtwege, Zaun- und
Toranlagen, Pausenhofzufahrt und Zugang Sporthalle;
• qualitätvollere Herstellung der Außenanlagen, u.a. eine Sportrasenfläche mit Drainage.
Eine verbesserte Regenwasserableitung ist notwendig, um das Regenwasser auf dem
Schulgrundstück zu belassen und nicht über die benachbarten Grundstücke zu
entwässern. Ein belastbarer Sportrasen wird als Spielfläche für die Ganztagsschule
benötigt.
Mit dem letztgenannten Punkt trägt die Verwaltung auch den Forderungen des Bezirksrates Rechnung.
Die Mehrkosten sind größtenteils unvorhergesehen, weil sie erst im Zuge der Umsetzung und Baudurchführung erkennbar waren.
Eine Kompensation im Projektbudget konnte nur für einen Teil der Mehrkosten erfolgen:
Vorgesehen ist die Verschiebung der Ziegeldacherneuerung des Altbaus um 5 – 10
Jahre; durch genaue Untersuchung hat sich hier herausgestellt, dass dies baufachlich
vertretbar ist.
Die Entscheidung ist eilbedürftig, weil mit der Wiederherstellung der Außenanlagen in den anstehenden Sommerferien begonnen werden soll. Die Gesamtfertigstellung des Vorhabens ist im Herbst 2010 vorgesehen.
19 .1
Hannover / 19.02.2010