Drucksache Nr. 15-0422/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Störlicht durch Flutlicht
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 10.03.2021
TOP 7.2.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0422/2021 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Störlicht durch Flutlicht
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 10.03.2021
TOP 7.2.4.

Am Flugzeug-Restaurant, Bückeburger Allee / Mercedesstr., sind Flutlicht-Strahler aufgestellt, die waagerecht in südliche Richtung abstrahlen (siehe nächste Seite). Damit entstehen folgende Probleme:

1. Blendung der Verkehrsteilnehmer*innen in der Pyrmonter Str.,
2. Blendung der Autofahrer*innen auf der Bückeburger Allee,
3. Lichtverschmutzung für die Tierwelt.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist diese starke Ausleuchtung genehmigungspflichtig und wenn ja, wurde eine Genehmigung erteilt?
  2. Wird die Verwaltung aus den oben genannten Gründen Forderungen stellen bezüglich
    der Helligkeit, des Lichtwinkels und der Einsatzzeit?

Antwort

Polizeikommissariat Ricklingen

Zu den Fragen 1 und 2:

Das „Flugzeug-Restaurant“ ist derzeit geschlossen. Das Gelände ist gänzlich unbeleuchtet. Auf dem benachbarten Firmengelände sind Parkplatzleuchten zu sehen, die nach in Augenscheinnahme keine erhebliche Blendung in der Pyrmonter Straße und der Bückeburger Allee hervorrufen.
Nach Einschätzung des PK Ricklingen müsste ein gesunder, auch ortsunkundiger
Verkehrsteilnehmer innerhalb geschlossener Ortschaften mit solchen Lichtquellen rechnen.
Verkehrssicherheitsaspekte sind daher nicht berührt.


Fachbereich Umwelt und Stadtgrün

zu Frage 3:

Negative Auswirkungen der Lichtverschmutzung sind vor allem bei Insekten und Vögeln bekannt und gut untersucht. Vögel sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen. Zum einen wirkt sich künstliches Licht störend auf den Lebensrhythmus, zum anderen auf die Orientierung aus. Starke künstliche Lichtquellen können zum Orientierungsverlust nachts ziehender Vögel führen. Auch Störungen von Rast- und Ruheverhalten sind für einige Vogelarten dokumentiert. Ebenso verändert Lichtverschmutzung das Gesangsverhalten während der Balz und das Fütterungsverhalten während der Aufzucht.
Eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten (von den über 4000 Schmetterlingsarten Mitteleuropas sind 85 % nachtaktiv) werden von künstlichen Lichtquellen angelockt. Diese verlassen ihren eigentlichen Lebensraum und sind an der Erfüllung ihrer „ökologischen Aufgaben“ wie Nahrungs- und Partnersuche gehindert. Eine einzige Straßenleuchte kann Insekten aus einer Entfernung von 700 Metern anziehen. Dieser „Staubsauereffekt“ führt dazu, dass Straßenleuchten, die in der Regel in einem Abstand von 30 bis 50 Metern stehen, für Insekten eine Barriere darstellen, die sich kaum überwinden lässt. Für viele Insekten sind die Lichtquellen direkt (Verbrennen) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) Todesfallen.

Inwieweit sich die angesprochene Lichtquelle (waagerecht ausgerichteter Strahler) auf die Tierwelt auswirkt, lässt sich pauschal nicht sagen. Dafür wären umfangreichere Untersuchungen notwendig. Zum Beispiel müsste ermittelt werden, welche Tierarten im Umkreis der Lichtquelle vorkommen und welcher Art die Leuchte und ihr Farbspektrum ist. So ziehen Quecksilberdampf-Hochdrucklampen beispielsweise Insekten im Durchschnitt wesentlich stärker an als Natriumdampfhochdrucklampen.