Anfrage Nr. 15-0422/2017:
Zweckbindung von Mieteinnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Zweckbindung von Mieteinnahmen

In jüngster Zeit fanden mehrere Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Bürgerhaus Misburg statt, die in der Bevölkerung für erheblichen Protest gesorgt haben. Nach unseren Informationen sind zudem möglicherweise weitere Termine dieser Art geplant.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
  1. Ist es möglich, Mieteinnahmen städtischer Liegenschaften, wie z.B. der Stadtteilzentren und anderer Tagungsräumlichkeiten
    zweckmittelgebunden zur weiteren Verwendung in den Haushalt einzustellen?
  2. Wenn dies bejaht werden kann:
    Hält die Verwaltung es für sinnvoll, eingenommene Mittel aus ggf. nicht vermeidbarer Vermietung städtischer Räume an rechte und rechtspopulistische Vereinigungen, wie z.B. der AfD, zweckmittelgebunden für die Unterstützung von Projekten bereitzustellen, die sich beispielsweise mit der Integration von Migrantinnen und Migranten und dem Abbau von Vorurteilen gegen diese Bevölkerungsgruppe befassen?