Anfrage Nr. 15-0421/2015:
Modalitäten zum Stadtplatzprogramm

Inhalt der Drucksache:

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Modalitäten zum Stadtplatzprogramm

Im Rahmen des Stadtplatzprogramms wurde 2014 die Kurve Hauptstraße im Stadtteilzentrum Wettbergens stadtgestalterisch aufgewertet, ohne die Anlieger mit Straßenausbaubeiträgen zu belasten. Im weiteren Verlauf der Hauptstraße existiert eine platzartige Aufweitung vor dem Feuerwehrgerätehaus. Hier wäre eine Umgestaltung ohne Erhebung von Anliegerbeiträgen ebenfalls wünschenswert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist eine Umgestaltung der Vorfläche des Feuerwehrgerätehauses im Rahmen des Stadtplatzprogramms grundsätzlich theoretisch denkbar?
2. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um diese Maßnahme in das Stadtplatzprogramm aufnehmen zu können?
3. Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen, um den Bereich zwischen Hirtenbachbrücke, Feuerwehrgerätehaus und Einmündung Deveser Straße dennoch ohne Erhebung von Anliegerbeiträgen stadtgestalterisch aufwerten zu können?