Drucksache Nr. 15-0420/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Halteverbot in der Pyrmonter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 10.03.2021
TOP 7.2.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0420/2021 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Halteverbot in der Pyrmonter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 10.03.2021
TOP 7.2.2.

Ein neu aufgestelltes Halteverbotszeichen für den Seitenstreifen auf der östlichen Seite der Pyrmonter Straße, gültig von der Steinhuder Straße bis zum Rohrskamp, sorgt für Unmut. Bisher war, wie auf der westlichen Seite, der gleich breite Seitenstreifen als Parkfläche ausgewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Auf wessen Veranlassung wurde das Halteverbotszeichen aufgestellt?
2. Aus welchem Grund wurde das Halteverbotszeichen aufgestellt?

Antwort

Die Parkordnung wurde 2020 aufgrund eines Anwohnerhinweises geprüft. Auf dem Streckenabschnitt der Pyrmonter Straße zwischen Steinhuder Straße und Rohrskamp wurde damals in Fahrtrichtung Rohrskamp gleichzeitig am Fahrbahnrand und auf dem Seitenstreifen geparkt. Die Gleichzeitigkeit verschiedener Parkweisen war verkehrsrechtlich ordnungswidrig. Die neue eindeutige Parkordnung ausschließlich am Fahrbahnrand entspricht der bereits zuvor mehrheitlich gelebten Praxis vor Ort, reduziert durch die Beibehaltung einer Fahrbahneinengung die Möglichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen, erhält im Vergleich mit ausschließlichem Parken auf dem Seitenstreifen mehr Parkraum und ist ferner inhaltsgleich zur parallelen Springer Straße.