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Die Postleitzahl der Göttinger Chaussee von der Stadtgrenze bis zur B 65 lautet 30459. Nördlich der B 65 bis zur Göttinger Straße gilt die Postleitzahl 30453.
Das führt zu Irritationen und z. B. dazu, dass Postsendungen gar nicht oder verspätet ankommen – u. a, weil Absender*nnen die Anschrift für fehlerhaft halten und sie selbstständig ändern und dadurch Postleitzahl und Hausnummer einander nicht zuzuordnen sind.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Gründe dafür bekannt, warum dieser Teil der Göttinger Chaussee einer anderen Postleitzahl zugeordnet ist?
2. Inwieweit kann von Seiten der Verwaltung Einfluss auf die Deutsche Post AG bei der Einteilung von Postleitzahlen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover genommen werden?
3. Welcher Aufwand würde der Verwaltung entstehen, wenn dieser Bereich einer anderen Postleitzahl zugeordnet wird?
Antwort
Frage 1:
Die Deutsche Post AG hat das Stadtgebiet von Hannover in Zustellbezirke aufgeteilt. Dadurch kommt es im gesamten Stadtgebiet vor, dass insbesondere längere Straßen in mehreren Zustellbezirken liegen. Nach welchen Kriterien die Deutsche Post AG die Aufteilung vorgenommen hat ist der Verwaltung nicht bekannt.
Frage 2:
Die Zuteilung der Postleitzahlen obliegt der Deutschen Post AG. Eine Anregung des Stadtbezirksrates die Postleitzahlenzuordnung zu verändern, kann jedoch durch die Verwaltung an die Deutsche Post AG weitergeleitet werden. Ob ein Änderungswunsch umgesetzt wird, entscheidet die Deutsche Post AG.
Frage 3:
Der tatsächliche Aufwand für die gesamte Stadtverwaltung kann nicht abgeschätzt werden. Ein Aufwand entsteht grundsätzlich dort, wo mit postleitzahlbezogenen Daten gearbeitet wird. Von einer Umstellung wären beispielsweise alle Bereiche betroffen, die regelmäßigen Postverkehr an entspreche Adressaten in der Göttinger Chaussee im Postleitzahlenbezirk haben.