Anfrage Nr. 15-0419/2020:
Mülleinhausungen im Bürgersteigbereich

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Mülleinhausungen im Bürgersteigbereich

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 23.03.2020

Auf dem Engelbosteler Damm in Höhe Hausnummer 61 ist vor geraumer Zeit eine abschließbare
Einhausung mit einem umlaufenden Metallgitter (Höhe von ca. 1,80m) für die
Müllcontainer aufgebaut worden. Die Einhausung stellt eine Sondernutzung des öffentlichen
Raumes dar.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Unter welchen Voraussetzungen können im Stadtbezirk Nord im öffentlichen Raum Einhausungen
für Müllcontainer aufgestellt werden?

2. lst es auch möglich, diese Art von Einhausung wie E-Damm 61 auch für den Nutzungszweck
,sichere Fahrradabstellmöglichkeit' (insbesondere für E-Bikes) zu beantragen?

3. Können Einhausungen für Müllcontainer.bzw. für Fahrräder auch unter Wegfall von
KFZ-Stellplätzen ermöglicht werden?