Drucksache Nr. 15-0419/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brand in der Kurt-Schumacher-Schule Anderten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.03.2017
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0419/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brand in der Kurt-Schumacher-Schule Anderten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.03.2017
TOP 5.2.3.

Vor kurzem hat es in der Kurt-Schumacher-Schule in Anderten gebrannt. Es gibt inoffizielle Informationen darüber, daß es erhebliche Nachwirkungen für den nachfolgenden Schulablauf gab, einzelne Schulbereiche z. Zt. aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können und ein Teil der Ausstattungen in der Schule komplett ersetzt werden müssen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Welche Schäden sind durch das Feuer in der Schule entstanden mit welchen kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen für die Fortsetzung des Schulbetriebs?
  2. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten trotz der entstandenen Schäden?
  3. Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum ist beabsichtigt, die entstandenen Schäden zu beseitigen und die beschädigten oder vernichteten Materialien zu ersetzen?

Antwort

Zu Frage 1:

Der Brand ist an einem Blockheizkraftwerk im Keller unter dem Roten Turm entstanden. In der Folge kam es zur Verrauchung der darüber liegenden Räume des Grundschulbereichs (4 Allgemeine Unterrichtsräume und Lehrküche), in den benachbarten Räumen der Oberschule (4 Allgemeine Unterrichtsräume und Hortküche), in der Aula und im PC-Raum.
Die Aula und die Räume der Oberschule sind nach erfolgter Reinigung wieder für den Schulbetrieb nutzbar.

In den betroffenen 4 Allgemeinen Unterrichtsräumen der Grundschule, der Lehr- und der Hortküche sowie im PC-Raum und im benachbarten Raum Fordern und Fördern müssen zusätzlich zu den Reinigungsarbeiten die abgehängten Decken (Gipskartondecken) entfernt werden, um die Rohdecken reinigen zu können.

Zu Frage 2:

Die Kurt-Schumacher-Schule kann den Ausfall/temporären Wegfall der insgesamt 4 Allgemeinen Unterrichtsräume im Bestand auffangen. Eine Klasse ist im Musikraum untergebracht. Drei weitere werden durch die für den Ganztag zur Verfügung stehenden Betreuungsräume aufgefangen. Für die ausstattungstechnische Umgestaltung der Betreuungsräume zu Unterrichtsräumen wurde Mobiliar organisiert (60 Tische, 60 Stühle).
Der Ganztagsbetrieb wird im vollen Umfang aufrechterhalten. Die Ganztagsräume sind durch den Brand nicht betroffen. Die ebenfalls durch den Brandschaden betroffenen Räume des Hortes, konnten dahingehend aufgefangen werden, dass eine gemeinsame Betreuung der Hortkinder (20 Kinder) mit den Ganztagskindern der Kurt-Schumacher-Schule erfolgt.

Die Oberschule Pestalozzischule konnte die kurzfristige Sperrung von 4 Allgemeinen Unterrichtsräumen im Bestand auffangen. Seit dem 16.2.2017 stehen die Räume wieder zu Unterrichtszwecken zur Verfügung. Für den gesperrten Computerraum wurde ein Klassensatz Laptops (30 Exemplare) bestellt. Somit kann der Computerunterricht in der Schule demnächst wieder durchgeführt werden. Der gesperrte Hauswirtschaftsraum kann im Bestand nicht aufgefangen werden, da keine weiteren Räume hauswirtschaftlicher Natur im Schulzentrum Anderten zur Verfügung stehen. Die im Schulzentrum Misburg vorhandene Lehrküche stellt aus Sicht der Schulleitung keine alternative Option dar.

Zu Frage 3:

Die Reinigungs- und Abbrucharbeiten in den betroffenen Räumen der Grundschule, der Lehr- und der Hortküche, im PC-Raum und Raum Fordern und Fördern werden in der ersten Märzwoche abgeschlossen. Vor dem Hintergrund des dann feststellbaren Bedarfs ist in der darauffolgenden Woche eine Abstimmung mit der Brandsanierungsfirma und der Versicherung vorgesehen, bei dem der Umfang und die Ausführung der Wiederherstellungsmaßnahmen sowie deren zeitliche Umsetzung festgelegt werden soll. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme aller Räume.

Die beschädigten Lehr- und Lernmaterialien werden von einer Fachfirma gereinigt, nicht zu reinigende Gegenstände werden neu beschafft.
Notwendige Ersatzbeschaffungen erfolgen schnellst möglich, Lieferzeiten müssen allerdings berücksichtigt werden.