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Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0269/2006,
Appell an das Nds. Innenministerium
Antrag,
Das Niedersächsische Innenministerium wird gebeten, sich auf allen ihm zur Verfügung stehenden Ebenen für die Änderung der in der Bundesrepublik Deutschland gängigen Asyl- und Genehmigungspraktiken zum Aufenthalt von Flüchtlingen einzusetzen.Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass sich Familien 10 Jahre und länger im Duldungsstatus befinden und dann, wenn sich insbesondere die hier geborenen, sowie die hier aufgewachsenen Kinder in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland integriert haben, abgeschoben werden. Das hat nichts mit dem menschenwürdigen Umgang mit hilfesuchenden Flüchtlingen in einem demokratischen Rechtsstaat zu tun.
Begründung
Seit Jahren befinden sich Familien in unserem Land, insbesondere im Stadtbezirk Südstadt-Bult, die in den Jahren der Duldung Kinder bekommen bzw. mitgebrachte Kinder hier großgezogen haben. Immer in der Hoffnung nicht zurück in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. Die Kinder kennen nur selten die Sprache, die Gebräuche und die Lebensweisen des Heimatlandes. Nicht zu unterschätzen sind auch die Veränderungen in der Sozialisation sowie des Immunsystems, die es den Kindern unmöglich macht sich in ihrem Heimatland zurechtzufinden und zu überleben. Sehr deutlich wird das unmenschliche Umgehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer politischen Vertreter mit Flüchtlingen und besonders mit den Flüchtlingskindern am Beispiel der Familie Nsimba aus dem Flüchtlingswohnheim im Stadtbezirk Südstadt-Bult.
In einem Land, mit einem solchen Asylrecht, in dem sich mit der Zukunftsperspektive von Flüchtlingen und deren Kindern nicht auseinandergesetzt wird, ist immer eine humanitäre Katastrophe vorprogammiert.