Drucksache Nr. 15-0411/2017 S1:
Verkehrssituation Gollstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.03.2017
TOP 9.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0411/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verkehrssituation Gollstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.03.2017
TOP 9.4.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen im Hinblick auf die bevorstehenden Brückenarbeiten im Bereich der Lehrter Straße in Anderten, die ab Mai 2017 teilweise gesperrt sein wird, anzuweisen, Folgendes bei der weiteren Planung zu berücksichtigen:

1. An der Ampel der Lehrter Straße/Ecke Gollstraße wird für die Linksabbieger (stadtauswärts kommend) ein grüner Pfeil oder eine andere, sinnvolle Maßnahme gesetzt.

2. In dem Bereich der Gollstraße, in dem der Bus an der Haltestelle „Am Kindergarten“ hält, wird an geeigneter Stelle eine temporäre Ampel eingerichtet.

3. Im Bereich der Kreuzung Gollstraße/Höversche Straße wird eine manuelle Ampelschaltung eingerichtet, damit situativ auf Verkehrsströme reagiert werden kann.

Entscheidung

Zu 1.)
Aus der östlichen Lehrter Straße können nur noch Anliegerverkehre kommen. Die Freigabe der linksabbiegenden Verkehre mittels eines Pfeils wird abgelehnt, da nur sehr geringe Störungen zu erwarten sind und der dadurch verursachte Aufwand sehr groß wäre.
Mit dem Ziel, den Verkehrsfluss der Linksabbieger zu optimieren, wird die Freigabezeit der aus Osten kommenden Verkehre sowie der Fußgänger über die Gollstraße während der Dauer der Umleitung nach einer Mindestfreigabezeit von 10 s beendet, so dass die links abbiegenden Fahrzeugströme ungehindert abbiegen können.

Zu 2.)
Die geforderte mobile Lichtsignalanlage wird mit Beginn der Umleitung eingerichtet.

Zu 3.)
Die Lichtsignalanlage Gollstraße / Höversche Straße liegt in der Baulast des Landes Niedersachsens. Zwischen dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr und der Verkehrsbehörde der Stadt Hannover wurde abgestimmt, dass zunächst keine Änderungen der Signalsteuerung vorgenommen werden.
Die Verkehrssituation wird eingehend beobachtet. Bei einem eventuellen Anpassungsbedarf können die maximalen Freigabezeiten der bereits im Bestand verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlage kurzfristig angepasst werden.