Antrag Nr. 15-0410/2018:
Maßnahmen aus dem GIB Programm zurückstellen

Inhalt der Drucksache:

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Maßnahmen aus dem GIB Programm zurückstellen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die im aktuellen GIB Programm vorgesehenen Grundsanierungen von Straßen in unserem Stadtbezirk zurückgestellt werden müssen.
Eine geplante Änderung der Grundsteuer (im Koalitionsvertrag vereinbart) würde die Möglichkeit bieten, die Kosten der Grundsanierung über die Grundsteuer auf eine breitere Basis umzulegen. Fehler bei der Klassifizierung von Straßen oder aber auch vernachlässigte laufende Instandhaltungen lassen immer wieder Betroffene an der Richtigkeit der umgelegten Beiträge der STRABS zweifeln.
Sollte eine Erhebung durch die höhere Grundsteuer B erfolgen, würden die Eigentümer benachteiligen, die schon einmal STRABS Beiträge entrichtet haben, da es keine Ausnahmen einer erhöhten Grundsteuer gibt.

Begründung

Die Straßenausbaubeitragssatzung ist unsozial, ungerecht und mitunter existenzgefährdend. Obwohl es diese Satzungen gegenwärtig in rund zwei Drittel der niedersächsischen Gemeinden gibt. Aber: Letztlich muss eine Kommune ihre Straßen unterhalten. Ob das Heranziehen der Grundeigentümer mit nicht selten fünfstelligen Summen ein tragbares Vorgehen ist kann bezweifelt werden. Der Fehler liegt eigentlich schon in der Satzung, die von Beiträgen spricht, es sich aber eigentlich um Gebühren handelt, denn Beiträge werden nur erhoben wenn eine Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Leistung bestehe.

Zur Nutzung einer Straße gibt es aber lt. Straßenverkehrsordnung keine Alternative und somit keine „andere Möglichkeit“ (fehlendes Wahlrecht).

Im Entwurf des Koalitionsvertrages gibt es das klare Bekenntnis zur Reform der Grundsteuer. Hier bietet sich die Möglichkeit die ungeliebte STRABS endlich abzuschaffen und zu einer gerechteren Kostenverteilung zu kommen.