Antrag Nr. 15-0408/2019:
Geruchs- und Geräuschbelästigung durch das Restaurant „Handwerk“

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Geruchs- und Geräuschbelästigung durch das Restaurant „Handwerk“

Antrag

in der o. g. Sache bei der Region Hannover zu intervenieren: Die Region soll eine nochmalige und vor allem angemessenere und zielführendere Überprüfung der Situation vornehmen.

Begründung

Seit Eröffnung des Restaurants klagen Anwohner im Haus Pfalzstraße 12 über Belästigungen durch Gerüche und Geräusche. Alle bisherigen und durchaus anzuerkennenden Bemühungen des Restaurantbetreibers haben nichts an der unbefriedigenden Situation geändert.
Zuständig für derartige Emissionen ist die Region. Ein Mitarbeiter der Region war am 18. Oktober 2018 zur Begutachtung vor Ort, stellte aber nichts Auffälliges fest. Das konnte er auch gar nicht, da er gegen 14:30 Uhr erschien, das Restaurant aber erst um 18:00 Uhr öffnet.

Durch Gerüche fühlt sich insbesondere eine Bewohnerin in der 2. Etage des Hauses Pfalzstraße 12 belästigt. Bewohner der 4. Etage klagen über einen immer wieder zu hörenden "hohen Pfeifton", der von der Abluftanlage auf dem Dach des Restaurants ausgehe.
Ein erneuter Besuch eines Regionsmitarbeiters sollte also erstens während der Betriebszeit des Restaurants und damit der Abluftanlage stattfinden. Zweitens sollten dazu eine Wohnung und ein Balkon des Hauses Pfalzstraße 12 aufgesucht werden, denn, wie die Beschwerdeführerin im 2. Stock sagt: "Wenn man vor dem Restaurant steht, riecht man wenig." Was einleuchtet, da sich die Abluftanlage auf dem Dach des Restaurants befindet.

Die Kontaktdaten der Dame sind der Region übrigens bekannt, da sie dort wiederholt in der Sache vorstellig geworden ist. Vorzugsweise sollte ein Besuch also bei ihr stattfinden.

Selbstverständlich ist mir bekannt, dass der Stadtbezirksrat in diesem Fall nur beschränkte Möglichkeiten der Einflussnahme hat. Unser Gremium hat jedoch die Pflicht, sich nach Kräften für die berechtigten Belange aller Einwohner des Stadtbezirks einzusetzen, so dass es gilt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.