Antrag Nr. 15-0406/2025:
Schulwege sicherer machen- die Möglichkeiten der StVO-Novelle konsequent für den Stadtbezirk Linden-Limmer nutzen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Schulwege sicherer machen- die Möglichkeiten der StVO-Novelle konsequent für den Stadtbezirk Linden-Limmer nutzen

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die neuen Möglichkeiten der StVO-Novelle zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Stadtbezirk Linden-Limmer konsequent zu nutzen. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

1. Tempo 30

  1. Zusammenlegung der bereits bestehenden Tempo-30-Abschnitte: Badenstedter Straße ab Höhe Westschnellweg bis Falkenstraße Einmündung Schwarzer Bär.
  2. Anordnung von Tempo 30 entlang der gesamten Straße Am Spielfelde und die Verbindung der Tempo-30-Bereiche mit der Tempo-30-Zone Nieschlagstraße, sodass auch entlang der Brauhofstraße Tempo 30 angeordnet wird
  3. Anordnung von Tempo 30 entlang des Kötnerholzwegs zwischen Fössetraße und Limmerstraße (vgl. auch Drucksache 15-1506/2020)
  4. Anordnung von Tempo 30 entlang der gesamten Wunstorfer Straße (vgl. 15-2025/2021)
  5. Anordnung von Tempo 30 entlang der Straße Eichenbrink und gesamten Zimmermannstraße
  6. Anordnung von Tempo 30 entlang der gesamten Blumenauer Straße
  7. Anordnung von Tempo 30 entlang der gesamten Fössestraße
  8. Anordnung von Tempo 30 entlang des gesamten Allerwegs
  9. Anordnung von Tempo 30 entlang der gesamten Deisterstraße
  10. Anordnung von Tempo 30 entlang der Bereiche der Limmerstraße, die keine Fußgänger:innenzone sind

2. Fußgänger:innenüberwege (Zebrastreifen s. Anhänge 1-5)
  1. Umwandlung von Fußgänger:innenschutzinseln, die in den Schulwegplänen bzw. dem Kinderstadtplan für den Stadtbezirk benannt sind, in Fußgänger:innenüberwege (Zebrastreifen), sofern dies durch die StVO-Novelle nun zulässig ist. Dies betrifft insbesondere folgende Fußgänger:innenschutzinseln (Verortung siehe Anhang):
    1. Schutzinsel Bardowicker Straße
    2. Schutzinsel Badenstedter Straße Höhe Bernhard-Caspar-Straße
    3. Schutzinsel Badenstedter Straße Höhe Erich-Straße
    4. Schutzinsel Badenstedter Straße vor der Ihmeschule
    5. Schutzinsel Badenstedter Straße Höhe Kirchstraße
    6. Schutzinsel Zimmermannstraße Höhe Auf dem Brinke
    7. Schutzinsel Badenstedter Straße an der Stadtbahnstation Bauweg
    8. Schutzinsel Südfeldstraße Höhe Badenstedter Straße
    9. Schutzinsel Kötnerholzweg Höhe Weckenstraße
  2. Neuanlage von Fußgänger:innenüberwegen, sofern dies durch die StVO Novelle nun zulässig ist (Verortung siehe Anhang 5):
    1. Am Spielfelde am Haupteingang der IGS (vgl. Drucksache 15-0928/2006)
    2. Am Spielfelde nördlich der Bushaltestellen Sporlederweg
Die Anhänge sind Bestandteil des Beschlusses.

Begründung


Die StVO-Novelle 2024 gibt Kommunen mehr Spielraum für die Verkehrsplanung. Ziel ist es, durch die Novelle den Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung stärker in den Fokus zu rücken. Zahlreiche Bezirksratsinitiativen sind in der Vergangenheit aufgrund starrer Vorgaben in der alten StVO gescheitert. Nun eröffnet sich die Möglichkeit, durch gezielte Maßnahmen die Verkehrssicherheit signifikant zu verbessern – insbesondere an Schulwegen, die zuvor aufgrund der starren Regelungen nicht hinreichend berücksichtigt werden konnten.

Begründung für die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen:

1. Tempo 30

a. Zusammenlegung von Tempo-30-Abschnitten:

Die StVO-Novelle ermöglicht es nun, Tempo-30-Abschnitte bis zu einer Länge von 500 Metern zu verbinden. Dieser Lückenschluss zwischen den bestehenden Abschnitten entlang der Badenstedter Straße von der Höhe Westschnellweg bis zur Falkenstraße wird die Verkehrssicherheit an stark frequentierten Schulwegen erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern.

b. Tempo 30 entlang Am Spielfelde, Brauhofstraße und Am Lindener Berge:

Die StVO ermöglicht nun einen Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen im Abstand von bis zu 500 Metern. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um auch auf der Brauhofstraße Tempo 30 anzuordnen und die Sicherheit an stark frequentierten Schulwegen zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Die Straße Am Spielfelde wird flankiert von hoch frequentierten Spiel- und Sportplätzen, sowie der IGS Linden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann zu einer Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen beitragen.

c. Tempo 30 entlang des Kötnerholzwegs

Der Kötnerholzweg gehört zu hochfrequentierten Schulwegen und muss z.B. auch von Schulkindern der Albert-Schweizer Grundschule überquert werden (s. Schulwegplan Albert-Schweizer-Schule). Der Bezirksrat hatte bereits im Antrag 15-1506/2020 gefordert, Tempo 30 entlang des Kötnerholzweges anzuordnen. Dem ist die Verwaltung mit Hinweis auf die damals gültige Fassung der StVO nicht gefolgt. Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 an diesem hochfrequentierten Schulweg anzuordnen.

d. Tempo 30 entlang der Wunstorfer Straße

Die Wunstorfer Straße gehört zu hochfrequentierten Schulwegen und muss z.B. auch von Schulkindern Grundschule Kastanienhof überquert werden (s. Schulwegplan Grundschule Kastanienhof). Der Bezirksrat hatte bereits im Antrag 15-2025/2021 gefordert, Tempo 30 an der Wunstorfer Straße im Bereich des Gymnasiums Limmer anzuordnen. Dem ist die Verwaltung mit Hinweis auf die damals gültige Fassung der StVO nicht gefolgt. Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 in diesem Bereich und auch im weiteren Verlauf der Wunstorfer Straße anzuordnen, da es sich um einen hochfrequentierten Schulweg handelt.

e. Tempo 30 entlang der Straße Eichenbrink und Zimmermannstraße

Die Straßen Eichenbrink und Zimmermannstraße in Limmer sind Teil von hochfrequentierten Schulwegen und müssen auch von Schulkindern der Grundschule Kastanienhof überquert werden (s. Schulwegplan Grundschule Kastanienhof). Die Grundschule Kastanienhof befindet sich direkt an der Straße Eichenbrink. Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 in den Straßen Eichenbrink und Zimmermannstraße anzuordnen, da es sich um Teile von hochfrequentierten Schulwegen handelt.

f. Tempo 30 entlang der Blumenauer Straße

Im Bereich der Blumenauer Straße befinden sich mehrere Kitas sowie eine Wohneinrichtung für Senior:innen. Die Blumenauer Straße ist Teil von hochfrequentierten Schulwegen. Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 an der Blumenauer Straße anzuordnen.

​​​​​​​g. Tempo 30 entlang der Fössestraße

Die Fössestraße ist Teil von hochfrequentierten Schulwegen. Schulkinder der Albert-Schweizer-Grundschule müssen die Fössestraße queren (s. Schulwegplan Albert-Schweizer Grundschule). Es befinden sich Spiel- und Sportplätze direkt angrenzend an der Fössetraße, sowie das Familenzentrum Nieschlagstraße in unmittelbarer Nähe. Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 an der Fössestraße anzuordnen.

​​​​​​​h. Tempo 30 entlang des Allerwegs

Der Allerweg ist Teil von hochfrequentierten Schulwegen. Außerdem befinden sich dort mehrere Spiel- bzw. Sportplätze sowie der Treffpunkt Allerweg. Schulkinder der Grundschule Egestorffschule überqueren den Allerweg (s Schulwegplan Egestorffschule). Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 am Allerweg anzuordnen.

​​​​​​​i. Tempo 30 entlang der Deisterstraße

Die Deisterstraße ist Teil von hochfrequentierten Schulwegen. Schulkinder der Grundschule Egestorffschule überqueren die Deisterstraße (s. Schulwegplan Egestorffschule). Die StVO-Novelle gibt nun die Möglichkeit, Tempo 30 an der Deisterstraße anzuordnen.

​​​

​​​​j. Tempo 30 entlang der Limmerstraße

Die StVO-Novelle ermöglicht es nun, Tempo-30-Abschnitte bis zu einer Länge von 500 Metern zu verbinden. Der Lückenschluss zwischen dem bestehenden Tempo 30-Abschnitt auf dem Kötnerholzweg und dem Tempo 30 Abschnitt auf der Limmerstraße im Bereich des Fußgänger:innenüberwegs kann zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

2. Fußgänger:innenüberwege (Zebrastreifen)

a. Die StVO Novelle gibt nun mehr Möglichkeiten zur Anlage von Fußgänger:innenüberwegen, vor allem an hochfrequentierten Schulwegen und zur Bereitstellung angemessener Flächen für den Fußverkehr. Alle genannten Fußgänger:innenschutzinseln sind Teil des Kinderstadtplans bzw. der Schulwegpläne des Stadtbezirks Linden-Limmer und werden regelmäßig von Kindern und Schüler:innen genutzt. Eine Umwandlung zu Fußgäner:innenüberwegen kann zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche beitragen.

b. Die Neuanlage eines Fußgänger:innenüberweges am Haupteingang der IGS wurde bereits im Jahr 2006 beschlossen, von der Verwaltung jedoch abgelehnt (15-0928/2006). Die Novelle der StVO gibt nun die Möglichkeit, den von Schüler:innen gewünschten Fußgänger:innenüberweg anzulegen, sodass auch die Bushaltestelle in Richtung Linden Süd ohne Umwege sicher erreicht werden kann. Im Bereich des Lindener Volksparks gibt es einige Sportfelder und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Es ist vorgesehen, dass der Spielplatz mit Mitteln aus dem ökologischen Sonderprogramm 2023/2024 aufgewertet wird. Diese Spiel- und Sportplätze sind die nächstgelegenen für die vielen Kinder und Jugendlichen, die im Bereich des Sporlederwegs wohnen. Um ihnen eine sichere Überquerung der Straße Am Spielfelde ohne Umweg über die Ampel an der Einmündung Am Spielfelde/ Bornumer Straße zu ermöglichen, ist die Anlage eines Fußgänger:innenüberwegs an dieser Stelle dringend notwendig.