Antrag Nr. 15-0402/2024:
Fahrradampel Zum Brookland

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradampel Zum Brookland

Antrag

An der Kreuzung Hannoversche Str./Zum Brookland befindet sich eine Lichtsignalanlage für den Fahrradverkehr, die auf Kopfhöhe angebracht ist. Diese Anlage ist für Sehbehinderte im Hinblick auf einen möglichen Zusammenstoß gefährlich, zumal sie durch das Abtasten des Gehwegs mithilfe eines Blindenstabs nicht bemerkt werden kann. Zudem ist sie an demselben Mast befestigt wie ein Ampeltaster für Blinde, was die räumliche Nähe einer sehbehinderten Person zu dem geschilderten möglichen Hindernis bewirken kann (siehe Fotos).

Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, die Fahrradampel so anzubringen, dass Unfälle nach dem geschilderten Prinzip nicht mehr möglich sind.

Begründung


Ergibt sich aus dem Antragstext.