Antrag Nr. 15-0402/2005:
Änderungsantrag zur DS 0298/2005 - Kein Verkauf einer Grundstücksteilfläche der Grundschule Kreuzriede

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zur DS 0298/2005 - Kein Verkauf einer Grundstücksteilfläche der Grundschule Kreuzriede

Antrag,

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
  1. Der Bezirksrat lehnt den in der Drucksache 0298/2005 beabsichtigten Verkauf einer Grundstücksteilfläche der Grundschule Kreuzriede ab.
  2. Zur Konsolidierung des Haushaltes schlägt der Bezirksrat vor, die Fläche an der Ecke Fuhsestraße/Eichsfelder Straße, auf der zurzeit noch die nicht mehr genutzten Wohncontainer ohne Genehmigung stehen und die bebauungsplantechnisch als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen ist, zu veräußern.

Begründung

Zu 1:
Es handelt sich bei der Grundstücksfläche um die einzige Grün(frei-)fläche, auf der die Schülerinnen und Schüler unter anderem Fußball spielen können. Eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zur Schule ist hingegen im Hinblick auf Lärm sehr problematisch. Es gibt darüber hinaus im Stadtbezirk keinen Bedarf an zusätzlicher Fläche für Wohnbebauung; im Bereich Entenfangweg/Eilersgelände sowie auf einem L-förmigen Streifen entlang der Fuhsestraße/Einbecker Straße soll in den nächsten Jahren auch Wohnbebauung erfolgen.

Zu 2:
Für das Grundstück, was als Erweiterungsfläche für die Emil-Berliner-Schule gedacht war, gab es bereits mehrere Interessenten. Die dortigen Wohncontainer stehen bereits seit mehreren Jahren leer und seit 2 Jahren ist die Baugenehmigung dort abgelaufen. Diese Fläche würde sich im Hinblick auf die Erweiterungsmöglichkeiten nahezu für Wohnbebauung anbieten.