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Änderungsantrag zu DS 15-0286/2026 „Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität an der Kreuzung Geibelstraße / Stüvestraße verbessern“
Antrag
Der gesamte Antragstext wird ersetzt durch:
Im Zuge der Planung für die Sanierung der Stüvestraße sollen Begrünungen, z. B. durch Baumpflanzungen, in größerem Umfang mit eingeplant werden.
Begründung
So wie die Geibelstraße soll auch die Stüvestraße laut Verwaltung voraussichtlich im Jahr 2030 umfangreich saniert werden (siehe auch Antwort der Verwaltung auf 15-2319/2025 F1). Die im ersten Abschnitt des Ursprungsantrags angesprochenen Maßnahmen betreffen die Geibelstraße. Die Planung für den Kreuzungsbereich umfasst nach bisherigem Kenntnisstand bereits viele Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit dort erhöhen sollen.
In die Planung für die Sanierung der Stüvestraße Bepflanzungen einzuplanen, ist angesichts der notwendigen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen sinnvoll. Vertikale Begrünung kann dagegen nur in Absprache mit den Hausbesitzer:innen realisiert werden.