Drucksache Nr. 15-0400/2020 S1:
Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten ermöglichen – Finanzbedarf ermitteln und für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 vorsehen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.03.2020
TOP 10.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0400/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten ermöglichen – Finanzbedarf ermitteln und für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 vorsehen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.03.2020
TOP 10.4.1.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu ermitteln, welcher Finanz- und Personalbedarf besteht, um künftig (auch) im Stadtbezirk Misburg-Anderten eine regelmäßige Straßensozialarbeit an Orten wie z.B. ‚Meyers Garten‘, Platz der Begegnung‘ und anderen Treffpunkten der Trinker*innen-, Drogen- und Obdachlosenszene zu ermöglichen.

Dieser Finanz- und Personalbedarf ist dem Stadtbezirksrat anschließend in der Entscheidung zum Antrag mitzuteilen und dann im Verwaltungsentwurf des kommenden Doppelhaushalts 2021/2022 einzustellen.

Zwischenbescheid

Der Fachbereich Soziales hält einen Ausbau der zugehenden Beratung über Straßensozialarbeit für sinnvoll und strebt eine Aufstockung des hierfür erforderlichen Personals an.

In einem ersten Schritt besteht die Planung, zwei Sozialpädagoginnen mit dem Schwerpunkt Beratung für Frauen und vier Stellen mit dem Schwerpunkt Arbeit im Quartier (außerhalb der Stadtmitte) neu einzusetzen. Hinzu kämen die drei bestehenden Stellen mit dem Schwerpunkt Stadtmitte. Für Straßensozialarbeit würden dem Fachbereich Soziales dann perspektivisch 9 Stellen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei derzeit ausschließlich um eine noch nicht mit Personal hinterlegte Planung für die zukünftige Ausrichtung der Arbeit.

Die erforderlichen neuen Stellen sind teilweise bereits Ende 2019 zum Haushalt 2021 / 2022 beantragt worden, die restlichen Stellen wurden in 2020 nachträglich benannt. Für alle zusätzlichen Stellen wurde aktuell ein Antrag auf Anerkennung eines unterjährigen Personalmehrbedarf gestellt, um die Stellen bereits in 2020 besetzen zu können.

Die Erfolgsaussichten sowohl der Anträge für 2020 als auch ab 2021 sind derzeit nicht absehbar.
Der Fachbereich Soziales wird nach der Entscheidung dem Bezirksrat berichten.