Antrag Nr. 15-0400/2020:
Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten ermöglichen – Finanzbedarf ermitteln und für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 vorsehen

Inhalt der Drucksache:

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Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten ermöglichen – Finanzbedarf ermitteln und für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 vorsehen

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu ermitteln, welcher Finanz- und Personalbedarf besteht, um künftig (auch) im Stadtbezirk Misburg-Anderten eine regelmäßige Straßensozialarbeit an Orten wie z.B. ‚Meyers Garten‘, Platz der Begegnung‘ und anderen Treffpunkten der Trinker*innen-, Drogen- und Obdachlosenszene zu ermöglichen.

Dieser Finanz- und Personalbedarf ist dem Stadtbezirksrat anschließend in der Entscheidung zum Antrag mitzuteilen und dann im Verwaltungsentwurf des kommenden Doppelhaushalts 2021/2022 einzustellen.

Begründung

In der Antwort auf unsere Anfrage „Sicherheit und Sauberkeit an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘“ (Drs. 15-3023/2019 F1) heißt es, dass es für „die genannten Plätze […] gegenwärtig keine Angebote der städtischen Straßensozialarbeit für die genannte Trinkerszene“ gibt.

In der folgenden Erläuterung wurde das grundsätzlich vorhandene Problem deutlich:

„Im Sachgebiet 50.24 (Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten) sind gegenwärtig drei Streetworker*innen beschäftigt. Einsatzgebiet der Streetworker*innen ist grundsätzlich nur der Innenstadtbereich – wenngleich die Streetworker*innen in Einzelfällen (soweit es die Arbeitssituation zulässt) auch mal außerhalb ihres eigentlichen Einsatzbereiches unterwegs sind. Dies umfasst aber in der Regel Fälle mit einmaligem/kurzfristigem Bedarf.

Um Konzepte/Angebote für öffentliche Plätze zu entwickeln/vorzuhalten, ist eine langfristige und kontinuierliche Intervention vor Ort erforderlich. Dieses ist - ebenso wie die regelmäßige Ausweitung der Straßensozialarbeit auf andere örtliche Schwerpunkte - mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.“

Eine reine Ausrichtung der Straßensozialarbeit der Landeshauptstadt Hannover auf den Innenstadtbereich ist angesichts der vielfältigen Problemlagen auch in den Stadtteilen jenseits dieses Bereichs eindeutig nicht ausreichend. Hier gilt es – auch im Sinne weiterer Stadtbezirke jenseits Misburg-Andertens – den realen Bedarf zu ermitteln und in den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 Finanz-, das heißt in diesem Falle insbesondere Personalmittel einzustellen, die eine regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten (sowie weiteren Stadtbezirken, in denen sicherlich auch Bedarf besteht) zu ermöglichen.