Antrag Nr. 15-0399/2025:
Saalnutzung des Bürgergemeinschaftshauses

Inhalt der Drucksache:

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Saalnutzung des Bürgergemeinschaftshauses

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Saal des Bürgerhauses zur Nutzung freizugeben und eine Schließung nur während der Bauarbeiten für die Fluchttreppe vorzunehmen.

Begründung


Die Verwaltung erklärte in einer Bezirksratssitzung, dass es sich beim Bürgergemeinschaftshaus um einen Sonderbau laut Niedersächsischer Bauordnung handele und deshalb Brandschutzmaßnahmen wie ein 2. Rettungsweg für den Sitzungssaal erforderlich sind. Anleitern reicht nicht mehr aus.

Allerdings ist der 2. Rettungsweg lediglich für Neubauten gesetzlich erforderlich, nicht jedoch für Bestandsbauten, da für diese die Bauordnung nicht greift, solange keine Umbauten oder Umnutzungen gegenüber der ursprünglich (oder letztmals) erteilten Baugenehmigung vorgenommen werden. D. h., die Bauordnung mit seinen aktuellen Anforderungen an den Brandschutz greift ausschließlich für Baumaßnahmen, die einer behördlichen Baugenehmigung bedürfen (Neubau/Umbau/Umnutzung). Das Berufen auf die Feuerwehr ist unredlich, da diese keine Genehmigungsbehörde ist.

Dass die Verwaltung dennoch alle Bestandsgebäude der Stadt diese brandschutztechnisch an die Bauordnung anpassen möchte, ist somit eine politische und sachliche Entscheidung und basiert nicht auf gesetzlichen Notwendigkeiten. Unter Nutzergesichtspunkten sind viele Maßnahmen auch in Bestandsgebäuden sinnvoll (wie beispielsweise die Fluchttreppe für den Sitzungsaal), da sie die Flucht bei Gefahr gegenüber der IST-Situation erleichtert. Eine diesbezüglich geplante Maßnahme rechtfertig jedoch keine dauerhafte Schließung der Flächen, bis eine Maßnahme umgesetzt wurde. Dafür fehlt die gesetzliche Legitimation. Es gibt nach wie vor keine Hinweise darauf, wann die Treppe erstellt werden soll. Lediglich ein Fenster wurde bis zum Boden gezogen.

Durch dieses Vorgehen werden Nutzern der städtischen Gebäude ohne Not und gesetzliche Grundlagen dauerhaft Flächen entzogen. Daher fordern wir die Verwaltung auf, die Nutzung der betroffenen Räume, insbesondere des Sitzungssaals unabhängig von den geplanten Brandschutzmaßnahmen freizugeben. Schließungen aus Gründen mangelhafter Bausubstanz, die zu Gefahr für Leib und Leben der Nutzer werden können, da sie Brände oder Einstürze verursachen können (z. B. veraltete Elektroanlagen, undichte Dächer und Fassaden, Korrosion in Stahlbetondecken und -balken), sind für uns dagegen zwingend. Hier hat die Verwaltung Betreiberpflichten zu erfüllen und ist in der Verantwortung gegenüber den Nutzern. Ein Fokus ausschließlich auf Präventionsmaßnahmen (Flucht) anstatt auf die Ursachen für Gefährdungen erfüllt diese Pflicht nicht.