Antrag Nr. 15-0394/2024:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucksache 0206/2024: Bibliotheksentwicklungsplan 2024>> als Ergänzung zu HSK XI | Block C.8 | Interne Optimierung der Stadtbibliothek Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucksache 0206/2024: Bibliotheksentwicklungsplan 2024>> als Ergänzung zu HSK XI | Block C.8 | Interne Optimierung der Stadtbibliothek Hannover

Antrag

Im Antragstext (S. 1) der Drucksache 0206/2024 ist Punkt 2. wie folgt zu ändern:
„2. die Verwaltung zu beauftragen, die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen des Bibliotheksentwicklungsplans 2024>> umzusetzen; dies gilt insbesondere für
- die Schließungen der Stadteilbibliotheken Südstadt und Nordstadt sowie

- die konzeptionelle, bauliche und technische Modernisierung und Profilierung der übrigen Standorte
wie in der Begründung und in der Anlage dargestellt.“

Auf S. 2 der genannten Drucksache ist unter „Erläuterung zur Kostentabelle“ der erste Absatz zu streichen:

Durch die vorgeschlagene Schließung der Standorte Nordstadt und Südstadt werden dauerhaft jährliche Minderausgaben von ca. 500.000 Euro erwartet. Die Minderausgaben setzen sich aus den Kosten für 2,0 Planstellen, 120.000 Euro p.a., und eingesparten Sachkosten in Höhe von rund 380.000 Euro p.a. (u.a. für Miet-, Reinigungs- und Sachkosten) zusammen. Die Minderausgaben können ab dem Haushaltsjahr 2026 realisiert werden, da
- der Mietvertrag der Kinder- und Jugendbibliothek in der Südstadt frühestens zum November 2025 gekündigt werden kann (Einsparpotential jährlich ca. 240.000 Euro);
- das Ende der Nutzung des Standortes Nordstadt nicht vor 12/2024 erfolgen kann, ein Ausstieg aus dem bis 2035 lfd. Mietvertrag (ZVK) zu 12/2025 noch verhandelt werden muss (Einsparpotential jährlich ca. 260.000 Euro).

Die Kostentabellen auf S. 2 und 3 sind ggf. anzupassen.
Der letzte Satz auf S. 3 der genannten Drucksache ist wie folgt zu ändern:
„Die Ergebnisse waren die Identifizierung der Standorte, die für eine Schließung Sparmaßnahmen vorgeschlagen werden, und die Profilierung der bleibenden bestehenden Bibliotheken.“
Im dritten Absatz auf S. 5 der genannten Drucksache wird der Satz gestrichen:
„Zusammengefasst werden zwei Standorte geschlossen, ab 2026 wird der Haushalt in Höhe von jährlich 500.000 € entlastet.“

Aus Anlage 1 von Drucksache 0206/2024 wird das Kapitel „Aufgabe von zwei Standorten“ (ab S. 14) entfernt, ebenso wie alle Verweise auf eine Aufgabe von Standorten in der betreffenden Anlage.

Begründung


Wir unterstützen den Erhalt aller städtischer Bibliotheken. Drastische Sparmaßnahmen in den Bereichen Kultur und Bildung sind nicht angezeigt, denn diese dienen nicht nur der Lebensqualität der Bevölkerung, sondern sind unverzichtbar, um dem aufkommenden Rechtsextremismus und der damit einhergehenden Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie entgegen zu wirken.