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hiermit beantragen wir nach §92, Absatz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Abberufung des Bezirksbürgermeisters Rolf Schulz.
Der Bezirksbürgermeister duldet sowohl Diffamierungen als auch Beleidigungen gegenüber Bezirksratsmitgliedern ohne entsprechende Intervention als Sitzungsleiter. Er selbst fällt ebenfalls mit wiederholtem, unangemessenes Verhalten während der Sitzungen durch Unterbrechungen auf. Das Amt des Bezirksbürgermeisters erfordert eine politisch neutrale Haltung, die hier nicht gegeben ist. Außerdem werden die Mitglieder des Bezirksrates unzureichend oder gar nicht über wichtige Ereignisse im Stadtbezirk informiert. Die Informationspflicht gegenüber den Bürgern ist ebenfalls mangelhaft. Herr Schulz ist im letzten Jahr durch wiederholtes Fernbleiben von wichtigen Ausschusssitzungen des Rates aufgefallen, zu denen er eigens in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister geladen wurde.
Diese Verhaltensweisen widersprechen den Pflichten und der Verantwortung, die das Amt des Bezirksbürgermeisters mit sich bringt, und untergraben das Vertrauen der Bürger sowie der Mitglieder des Bezirksrats in die Integrität des derzeit amtierenden Bezirksbürgermeisters Rolf Schulz.
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Anmerkung: Wir stellen diesen Antrag erneut, da wir ihn in der Bezirksratssitzung am 06.06.2024 zurückgezogen haben, aufgrund der Aussage von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt, die Angab, dass eine Abwahl nicht möglich sei. Hier gab es auch keine Richtigstellung seitens der Sitzungsleitung bzw. der Bezirksratsbetreuung, weshalb wir von dem Antrag erstmal abgesehen haben. Da eine Abwahl laut NKomVG möglich ist, wird der Antrag nun erneut eingebracht.