Drucksache Nr. 15-0385/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenreinigung Jütlandstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 10.03.2021
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0385/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenreinigung Jütlandstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 10.03.2021
TOP 7.1.1.

Die Jütlandstraße wird in Fahrtrichtung Bergfeldstraße rechtsseitig von AHA gereinigt. Die linke Seite befindet sich in Privatbesitz mit verschiedenen Eigentümern, die zur Reinigung der Straße und Parkbuchten verpflichtet sind. Dieser Reinigungspflicht wird nur sehr selten nachgekommen. Somit wird die rechte Seite immer wieder durch die Verunreinigung der linken Seite, trotz regelmäßiger Reinigung, mitverdreckt.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?
  2. Sind die Eigentümer schon einmal zur Reinigung aufgefordert worden?
  3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen?

Antwort von aha
1. Der aha ist bekannt, dass sich die Parkbuchten im privaten Eigentum befinden und tlw. nicht regelmäßig gereinigt werden.
2. Die betroffenen Eigentümer werden von aha in unregelmäßigen Abständen entsprechend sensibilisiert und, im Hinblick auf ein sauberes und schöneres Hannover, gebeten, ihre Grundstücke zu reinigen.
3. Die Straßenreinigungssatzung sowie das Niedersächsische Straßengesetz beziehen sich ausschließlich auf öffentliche Flächen. Die aha kann keine Eigentümer verpflichten, ihre Grundstücke zu reinigen. Sollte eine Gefahr für Boden und Grundwasser bestehen, ist das „Team Bodenschutz und Abfall“ der Region Hannover die zuständige Behörde.