Drucksache Nr. 15-0384/2015:
Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0384/2015
0
 

Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule

Antrag,

die Freigabezeit des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule von montags bis freitags auf 16:15 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 19 Uhr für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zu ändern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Schulhof der Henning-von-Tresckow-Grundschule kann von Mädchen wie Jungen gleichermaßen genutzt werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Drucksache Nr. 15-2922/98 in Verbindung mit der Informationsdrucksache 15-1917/98 wurde über die Festlegung der Öffnungszeiten der Schulpausenhöfe der stadtteilbezogenen Schulen des Stadtbezirks Ricklingen informiert.

Die Freigabe des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule (ehemals GS Tresckowstraße) umfasst demnach den Zeitraum von 14:30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 19:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre.

Die Henning-von-Tresckow-Grundschule ist seit dem 01.08.2012 Ganztagsgrundschule. Im Rahmen des Ganztagsbetriebs wird der Schulhof für Sport - AG s, Betreuungsgruppen und Freispielgruppen bis 16:15 Uhr benötigt. Aufgrund der hohen Beanspruchung und um Aspekten der Aufsichtspflicht im Ganztagsschulbetrieb Rechnung zu tragen, bittet die Schule um eine Änderung der Schulhoföffnung.




Den Verhältnissen vor Ort wird in ausreichendem Maße Rechnung getragen, wenn der Schulhof von montags bis freitags bis 16:15 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen wird.
Ab 16:15 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 19:00 Uhr, stände der Schulhof der Allgemeinheit zur Verfügung.
In den Ferien bleibt der Schulhof grundsätzlich geöffnet. Nur in der Urlaubszeit des örtlichen Schulhausmeisters bleibt der Schulhof geschlossen.
42.21 
Hannover / 30.01.2015