Antrag Nr. 15-0376/2023:
Parkplätze für E-Scooter im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Parkplätze für E-Scooter im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines stadtweiten Konzepts zur Einrichtung von Abstellplätzen für E-Scooter zu prüfen, ob an folgenden Orten und Plätzen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld feste Abstellplätze für E-Scooter eingerichtet werden können:
  • In der Nähe aller Straßenbahnstationen
  • Vor dem Eingang zur Eilenriede bei der Petrikirche
  • Bei dem Kleefelder Bad – Annabad
  • In der Nähe der Bushaltestelle Heidering
  • Bei dem Parkplatz Gehägestraße/Steuerndieb
  • In der Nähe der Bushaltestelle Rehmer Feld
  • Bei dem REWE Schierholzstraße
2. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass der Verkehrsaußendienst verstärkt Kontrollen im Stadtbezirk vornimmt und Betreiber und Nutzer in die Pflicht nimmt. Dabei sind insbesondere die Betreiberfirmen aufzufordern, die Geräte so zu programmieren, dass diese im Wald und auf privaten Flächen nicht kostenfrei abgestellt werden können bzw. eine Fahrt nicht beendet werden kann durch Ausloggen und diese Strafzahlungen auch tatsächlich abgezogen werden.

Begründung

E-Scooter liegen und stehen im Stadtbezirk leider fast überall wild herum und werden dabei oft nicht sachgerecht abgestellt und/oder von Dritten umgeworfen. Man findet sie mitten über dem Geh- oder Radweg liegend, auf privatem Grundstückseigentum wild abgestellt, auf Grünflächen und Spielplätzen sowie im Gebüsch und auf den Wegen in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten.
In bereits zahlreichen anderen Städten werden Nutzer bereits mit speziellen Abstellflächen dazu inzentiviert ihre E-Scootern dort abzustellen, da die Betreiber dafür mit einer vergünstigten Fahrt entgegenkommen. Zudem sollten Verstöße bei nicht sachgerechten Abstellen auch konsequent von den Betreibern geahndet werden.