Anfrage Nr. 15-0374/2019:
Urinieren in der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Urinieren in der Öffentlichkeit

Die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über sogenannte „Wildpinkler“ im Stadtbezirk häufen sich in letzter Zeit.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Nach welcher Rechtsnorm stellt das Urinieren in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit dar?

2) Wie hoch ist das hierfür zu verhängende Verwarn- bzw. Bußgeld und wo steht dies festgeschrieben?