Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0371/2023 (Originalvorlage) |
15-0739/2023 (Änderungsantrag) |
15-0739/2023 S1 (Änderungsantrag) |
15-0371/2023 (Originalvorlage) |
15-0739/2023 (Änderungsantrag) |
15-0739/2023 S1 (Änderungsantrag) |
Zu 1.: Das Stadtteilauto hat an dieser Kreuzung einen guten und zentralen Standort und sollte daher nicht schlicht entfernt werden. Auf der anderen Seite der Kurve zu Beginn der am westlichen Gehweg beginnenden Parkfläche ist jedoch eine bessere Position für diesen Stellplatz. Dort kann das entsprechende Hinweisschild durch genug vorhandene Gehwegbreite stehen. Zudem wird die Kreuzung übersichtlicher, sollte das Stadtteilauto gerade in Benutzung sein und die Parkfläche somit frei. Vor allem die vielen Radfahrenden in der Edenstraße können dann besser gesehen werden, was die teils Gefährlichen Situationen auf dieser Kreuzung entschärfen könnte.
Zu 2.: Der Gehweg ist für die hohe Frequenz an zu Fuß gehenden, welche zudem auch mit Kinderwägen, Rollatoren o.ä. breiteren Gegebenheiten passieren müssen, schlicht zu schmal. Eine Verbeiterung passt daher sehr gut zu den Bedürfnissen der Menschen, welche in diesem Quartier leben und diese Stelle täglich passieren.
Zu 3.: Die Motorradparkfläche wird stetig benutzt und sollte daher nicht entfallen. Ein verlegen auf die Parkfläche an der bereits jetzt schon breiten Gehwegstelle ist daher sinnvoll.
Zu 4.: Bereits jetzt werden die vielen Fahrradständer auf der Lister Meile so gut angenommen, dass diese beinahe permanent voll sind (vor allem tagsüber). Der Bedarf für mehr Fahrradstellplätze ist somit gegeben. Je nach Anordnung (möglichst Platzsparend) der Fahrradständer wird nur wenig Gehwegbreite des dann verbreiterten Gehwegs verloren gehen.
Zu 5.: Das Schild sollte möglichst gut für Verkehrsteilnehmende auf der Straße zu sehen sein und nicht die zu Fuß gehenden behindern. Eine Umsetzung an den dann weiter außen liegenden Bordstein des verbreiterten Gehweges ist daher vorzunehmen.