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Änderungsantrag zu Drucksache 2182/2011
Bebauungsplan Nr. 1287 – Elisabethstraße –
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 1287 werden in § 8 wie folgt geändert:
„Für Wohngebäude sind nur Walmdächer oder gleichmäßig geneigte Satteldächer zulässig, bei den im Bereich der Jöhrensstraße und der Elisabethstraße liegenden Wohngebäuden ist eine Dachmindestneigung von 40 Grad einzuhalten.“
Begründung
Die beiden benannten Straßen umfassen das historische Landhausviertel. Der Charakter dieses Viertel soll wegen seiner Wichtigkeit für den Stadtteil allein nur nicht nachverdichtet werden dürfen, sondern in seiner äußeren Wahrnehmung in bewusster, städtebaulicher Absicht, auch im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Denkmalen und Denkmalsensembles, erhalten bleiben. Dazu trägt maßgeblich die Festsetzung eines Rahmens für die Dachneigung bei.