Drucksache Nr. 15-0370/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Glasreinigung Hannover Service Center
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.02.2020
TOP 8.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0370/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Glasreinigung Hannover Service Center
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.02.2020
TOP 8.1.3.

Im Zeitraum vom 24. bis 26. Januar 2020 wurden die Glasflächen des Hannover Service Center gereinigt. Da an dem Gebäude kein Fassadenaufzug o.Ä. vorhanden ist, musste mit einem Hubsteiger gearbeitet werden. Da dieser im Straßenbereich aufgestellt wurde, mussten die Straßen Am Schützenplatz / Am Waterlooplatz sowie der Viktoria-Luise-Weg für den Verkehr gesperrt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Warum verfügt das Hannover Service Center über keinen Fassadenaufzug oder Ähnliches, welcher eine kostenintensive Anmietung/ Nutzung von Hubsteigern und hieraus resultierende Sperrung der Straßen für den Verkehr obsolet machen würde?

2) Welche Kosten entstehen durch die Nutzung von Hubsteigern und die hieraus resultierenden anzurichtenden Sperrmaßnahmen? (Bitte aufschlüsseln nach Kosten Anmietung Hubsteiger, Personalkosten Hubsteiger, Sachkosten Sperrmaßnahmen, Personalkosten Sperrmaßnahmen)?

3) In welchen Intervallen wird es zukünftig Glasreinigungen/ Straßensperrungen geben und ist die permanente An- und Abfahrtmöglichkeit von (Dienst-)fahrzeugen zum Hauptdienstgebäude des Landeskriminalamtes Niedersachsen gewährleistet oder kommt es zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit der Kriminalpolizei?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1) Aufgrund der differenzierten Gebäudekubatur mit unterschiedlicher Geschossigkeit wären diverse Fassadenaufzüge erforderlich gewesen. Der Vermieter hat darauf verzichtet.

Zu 2) Im Rahmen der Ausschreibung wurden die Reinigungsnebenkosten (Hubsteiger und Sperrungen) zusammengefasst und durch den Auftragnehmer mit 5.950 € brutto kalkuliert. Die gewünschte Aufschlüsselung der Kosten ist z.Z. noch nicht möglich, da der Verwaltung die Rechnung des Dienstleisters noch nicht vorliegt.

Zu 3) Die Glasreinigung und die damit verbundene Straßensperrung wird zukünftig einmal jährlich stattfinden. Die Sperrmaßnahme ist mit dem Landeskriminalamt so abgestimmt, dass ein ständiger Zugriff auf deren Dienstfahrzeuge gewährleistet ist.