Anfrage Nr. 15-0370/2018:
Mehrkosten für Sanierung der Südfassade Neues Rathaus

Inhalt der Drucksache:

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Mehrkosten für Sanierung der Südfassade Neues Rathaus

In der DS 0096/2018 ist eine Kostensteigerung für die Sanierung in Höhe von über 4 Mio. Euro aufgeführt. Laut der DS habe im Vorfeld eine Schadensgrobkartierung durch einen Gutachter stattgefunden, welche Grundlage für die ursprüngliche Kostenermittlung gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wann und wo wurde das zu Grunde liegende Gutachten ausgeschrieben und welche Anbieter haben sich beworben?

2) Welche Kriterien führten zu der Auftragsvergabe an den beauftragten Gutachter?

3) Ist der beauftragte Gutachter auf Grund der jetzt drastisch gestiegenen Sanierungskosten regresspflichtig bzw. können durch eventuelle Fehleinschätzungen des Gutachters Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?