Drucksache Nr. 15-0369/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Container auf dem Waterlooplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.02.2020
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0369/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Container auf dem Waterlooplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.02.2020
TOP 8.1.2.

In der Antwort auf die DS 15-0062/2020 führt die Verwaltung u.a. aus, dass die Unterkunft Am Waterlooplatz seit Anfang 2018 für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werde. Die Umnutzung sei vor dem Hintergrund steigender Unterbringungszahlen erfolgt. Weiterhin ist der Antwort zu entnehmen, dass zur Entspannung der Unterbringungssituation der Erwerb und Umbau einer neuen Unterkunft in der Kleefelder Straße geplant sei.
In der DS 3217/2019 wird zum geplanten Erwerb/ Umbau der Kleefelder Straße ausgeführt, dass dort die untergebrachten Personen „…dann in kleinen Einzimmerappartements leben“.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Für welchen Zeitraum wurde die Nutzung der Container auf dem Waterlooplatz als Unterkunft für Flüchtlinge genehmigt, war diese befristet und seit wann wurde eine Umnutzung zur Unterbringung obdachloser Personen mit welchem Enddatum genehmigt?

2) Wie viele Personen und in welchen Konstellationen wohnen dort (Einzelpersonen, Familien), welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben diese Personen und handelt es sich um Obdachlose oder Flüchtlinge?

3) Wenn in den Containern auf dem Waterlooplatz keine Einzelpersonen untergebracht sein sollten, wie sollen diese in Einzimmerappartements in der Kleefelder Straße 31 untergebracht und so die Unterbringungssituation entspannt werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1) Die Unterkunft Am Waterlooplatz wurde nach Maßgabe des Niedersächsisches Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende (NEFUG) errichtet. Dabei wird kein formales Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, vielmehr muss die Kommune dabei ohne zusätzlich Überprüfung darauf achten, dass das geltende Baurecht eingehalten wird. Eine formale Befristung gibt es nicht.

Für die Umnutzung der Unterkunft zur Unterbringung von Obdachlosen ist aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich. Diese befindet sich derzeit in Bearbeitung.
2) In der Obdachlosenunterkunft Am Waterlooplatz leben derzeit 113 Personen. Davon sind 4 Einzelpersonen und 38 Familien bzw. Paare.

Alle Personen sind dort als obdachlose Personen untergebracht. 17 Personen haben eine deutsche Staatsbürgerschaft, 86 Personen haben eine EU-Staatsbürgerschaft und zehn haben eine andere ausländische Staatsbürgerschaft.
3) Derzeit sind die Unterkünfte für Obdachlose nahezu vollständig belegt. Damit trägt die neue zusätzliche Unterkunft in der Kleefelder Straße zu einer Entspannung der Unterbringungssituation bei.

Es ist nicht vorgesehen, dass die Bewohner*innen der Unterkunft Am Waterlooplatz in die neue Unterkunft Kleefelder Straße umziehen sollen. In der Antwort auf die DS 15-0062/2020 hat die Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Schließung der Unterkunft Am Waterlooplatz innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht geplant ist und erst dann die gesamte Unterbringungssituation neu bewertet werden muss.