1) Die Unterkunft Am Waterlooplatz wurde nach Maßgabe des Niedersächsisches Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende (NEFUG) errichtet. Dabei wird kein formales Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, vielmehr muss die Kommune dabei ohne zusätzlich Überprüfung darauf achten, dass das geltende Baurecht eingehalten wird. Eine formale Befristung gibt es nicht.
Für die Umnutzung der Unterkunft zur Unterbringung von Obdachlosen ist aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich. Diese befindet sich derzeit in Bearbeitung.
2) In der Obdachlosenunterkunft Am Waterlooplatz leben derzeit 113 Personen. Davon sind 4 Einzelpersonen und 38 Familien bzw. Paare.
Alle Personen sind dort als obdachlose Personen untergebracht. 17 Personen haben eine deutsche Staatsbürgerschaft, 86 Personen haben eine EU-Staatsbürgerschaft und zehn haben eine andere ausländische Staatsbürgerschaft.
3) Derzeit sind die Unterkünfte für Obdachlose nahezu vollständig belegt. Damit trägt die neue zusätzliche Unterkunft in der Kleefelder Straße zu einer Entspannung der Unterbringungssituation bei.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Bewohner*innen der Unterkunft Am Waterlooplatz in die neue Unterkunft Kleefelder Straße umziehen sollen. In der Antwort auf die DS 15-0062/2020 hat die Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Schließung der Unterkunft Am Waterlooplatz innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht geplant ist und erst dann die gesamte Unterbringungssituation neu bewertet werden muss.