Drucksache Nr. 15-0368/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage DigitalPakt Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.02.2020
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0368/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage DigitalPakt Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 24.02.2020
TOP 8.1.1.

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Bundesländer und Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Welche Schulen im Stadtbezirk haben Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen?

2) In welcher Höhe wurde jeweils Mittel abgerufen und für welche Investitionen genau?

3) Sind bei den Neubauten/ Sanierungen der Schulen im Stadtbezirk, im Rahmen der Planungen, die Grundvoraussetzungen für digitales Arbeiten (WLAN, Netzwerktechnik, Stromversorgung etc.) berücksichtigt worden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1) Die Landeshauptstadt Hannover hat derzeit für keine Schule Mittel aus dem DigitalPakt Schule abgerufen. Zur Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ und zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans wurden unter Beteiligung des Ausschusses für Schule und Bildung, den Schulen und externen Expert*innen Maßnahmen entwickelt, um allen Schulen einen Einstieg in das digitale Lernen zu ermöglichen.

Für den Gremienlauf im April 2020 ist eine Beschlussfassung zum Rollout des Medienentwicklungsplans und zur Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ vorgesehen.

Die Beantragung und das spätere Abrufen von Fördergelder aus dem „DigitalPakt Schule“ erfolgt generell durch die Schulträger. Die Landeshauptstadt Hannover wird auf der Basis der gerade in Erstellung befindlichen Medienbildungskonzepte der Schulen die Beantragung vornehmen. Dies gilt für alle Schulen im Stadtbezirk Mitte entsprechend.

Zu 2) siehe 1 – es wurden bisher keine Investitionen getätigt.

Zu 3) Bei Neu- sowie Anbauten und flächendeckenden Sanierungen an Schulen sind die Grundvoraussetzungen für digitales Arbeiten berücksichtigt und werden nach dem aktuellen Standard der LHH umgesetzt.