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Änderungsantrag zur DS 15-0099/2018 LKW-Verbot für Oeltzenstraße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird gestrichen und durch Folgenden ersetzt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Einmündung der Oeltzenstraße Ecke Brühlstraße das Verkehrszeichen Z 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen“ gemäß Anlage 2 zu § 41 StVO aufzustellen.
Begründung
erfolgt mündlich