Antrag Nr. 15-0363/2021:
Verkehrsberuhigung in der Sven-Hedin-Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 04.03.2021: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Getrennte Abstimmung: Punkt 1) 3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 2) 2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 3) 3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 4) 3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsberuhigung in der Sven-Hedin-Straße

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Sven-Hedin-Straße zu prüfen und durch Verkehrsversuche Lösungen für diesen Bereich zu entwickeln:

1. Sperrung der Sven-Hedin-Straße als Durchgangsstraße, die zur Zeit als Abkürzungsstrecke für den KFZ-Verkehr zwischen der Schierholzstraße zur Buchholzerstraße in beide Fahrtrichtiungen genutzt wird.
Dieser zusätzliche KFZ-Verkehr führt zu einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen in dieser Straße, was die Ruhe und Sicherheit der Anwohner*innen stört und gefährdet.
Mögliche Varianten für Verkehrsversuche siehe Anlage 1 und Anlage 2

2. Umlegung der Buslinie 133
Die Sven-Hedin-Straße wird zur Zeit als “Wendeschleife“ für die Buslinie 133 am Endpunkt Pappelwiese benutzt. Der Vorschlag ist, die Haltestelle „Sven-Hedin-Str.“ an die Schierholzstraße zu verlegen und die Buslinie weiter der Schierholzstraße folgen zu lassen mit dem Vorteil, dass die Haltestelle „Bollnäser Str.“ in beiden Fahrtrichtungen bedient werden kann. Für das Wenden des Busses ist der Vorschlag, die Kreuzung Buchholzer Straße/Pappelwiese oder mit größerem Kurvenradius die nächste Kreuzung zur Schnellwegauffahrt zu nutzen.

3. Verringerung der Fahrbahnbreite in der Sven-Hedin-Straße, durch Aufhebung des zur Zeit vorgeschriebenen halbhohen Parkens auf dem Gehweg.
Die Notwendigkeit für die jetzige Parkregelung würde durch Verlegung der Buslinie 133 entfallen. Geschwindigkeitsübertretungen in dieser Zone 30 würden durch die geringere Fahrbahnbreite erschwert.

4. Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Fußverkehr und KFZ-Verkehr, durch Parkverbote an ausgewiesenen Stellen der Straße, die es Fußgänger*innen ermöglichen, zwischen den dort parkenden Fahrzeugen sicher die Fahrbahn zu überqueren. und rechtzeitig von herannahenden Fahrzeugen gesehen zu werden.

Begründung


Im Bereich der Sven-Hedin-Straße ist sicheres Queren durch Fußgänger*innen nicht



möglich. Das Verkehrsaufkommen im Quartier ist geprägt von Schleichwegverkehr durch die Sven-Hedin-Straße/Stilleweg, von der Schierholzstraße zur Buchholzer Straße in beide Richtungen. Wegen des durch Gehwegparken großzügigen Straßenprofils wird von der Mehrzahl der Autofahrer*innen die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten. Straßenbegleitendes Parken mit einem hohen Anteil von Klein-LKW und Transportern setzt die Sichtbarkeit von Fußgänger*innen zusätzlich herab und macht sicheres Queren an vielen Stellen unmöglich.

Das Quartier ist eine Zone-30, in der sicherer Fußverkehr überall möglich sein muss, ohne dass zusätzliche Querungshilfen oder Zebrastreifen erforderlich sind.