Drucksache Nr. 15-0363/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umfang des naturnahen Ausbaus des oberen Laher Grabens
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.02.2017
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0363/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umfang des naturnahen Ausbaus des oberen Laher Grabens
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.02.2017
TOP 5.1.1.

In einem Informationsschreiben vom 31.10.2016 teilte die Stadtentwässerung erfreulicherweise mit, dass der 617m lange Oberlauf des Laher Grabens im Frühjahr 2017 ausgebaut und naturnah umgestaltet werden soll. Damit wird auch das letzte Teilstück des Laher Grabens in einen ökologischeren und funktionaleren Zustand versetzt. Nördlich der A 37 unmittelbar vor dem Durchlass zweigt vom Laher Graben in östlicher Richtung ein kleinerer Graben bzw. Wasserlauf ab. Dieser ist von den Aufwertungsmaßnahmen der Beschreibung nach leider nicht umfasst. Teils starke Faulschlammablagerungen verhindern hier mindestens zeitweilig eine kontinuierliche Wasserführung, was die ökologische Qualität stark beeinträchtigt und auch unter Naherholungsaspekten kein schönes Bild liefert. Die mit dem naturnahen Ausbau des Laher Grabens verbundenen Zielsetzungen (Erhöhung der Strukturvielfalt, Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens des Gewässers etc.) sind hier aus Sicht der Fraktion Büdnis 90/Die Grünen ebenfalls erstrebenswert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Funktion erfüllt der betreffende Graben bzw. treffen die in der Information der Stadtentwässerung genannten Zielsetzungen zum naturnahen Ausbau des Laher Grabens hier in gleicher Weise zu?

2. Warum ist der genannte Graben nicht von den naturnahen Umgestaltungsmaßnahmen zum Laher Graben umfasst? Wird dieser Abschnitt ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in einen besseren Zustand versetzt?

3. In welchen Abständen wir der Graben untersucht und von besagtem Faulschlamm befreit?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Bei dem von Ihnen genannten Graben handelt es sich um den „Alten Schiffgraben“ (NO IVB). Durch den Neubau der A37 in den 70er Jahren wurde der vorhandene Schiffgraben verlegt und das ursprüngliche Entwässerungssystem neu geregelt. Der (neue) Obere Schiffgraben verläuft südlich der A37. Der Alte Schiffgraben nördlich der A37 ist ein Reststück des ehemaligen Ge-wässerverlaufs und als Gewässerbiotop erhalten geblieben. Es gibt keine direkten Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation. Die Zielsetzungen zum Ausbau des Laher Grabens sind nicht übertragbar.
Zu 2:
Gemessen an seiner aktuellen Funktion befindet sich dieser Graben III. Ordnung in einem guten ökologischen Zustand. Er hat Stillgewässercharakter und bietet aufgrund seiner vielfältigen Vege-tation auch der Tierwelt, insbesondere der Insekten- und Amphibienfauna, eine gute Lebens-grundlage.
Zu 3:
Aktuell finden keine Unterhaltungsmaßnahmen, die o.g. Zustand stören könnten, statt. Langfristig wird die Gewässerentwicklung beobachtet, um gegebenenfalls zu starken Verlandungserschei-nungen begegnen zu können.