Drucksache Nr. 15-0360/2019 S1:
Hundekottütenspender in Wülferode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.02.2019
TOP 9.5.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0360/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Hundekottütenspender in Wülferode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.02.2019
TOP 9.5.1.

Beschluss

Hundekottütenspender in Wülferode
zu beschließen:
Die Verwaltung installiert zeitnah einen Hundekottütenspender am Mülleimer neben den Findlingen auf dem Wülferoder Platz. Der genaue Standort wird in Absprache mit der Patin festgelegt. Außerdem ist das Leerungsintervall des Mülleimers zu verkürzen.
Die Erstausstattung inkl. Tüten finanziert der Bezirksrat aus eigenen Mitteln mit bis zu 500,- €.

Entscheidung

Dem Vorschlag wird zum Teil gefolgt.
Begründung:
Die Verwaltung unterstützt die Aufstellung von Hundetütenspendern gern. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün organisiert für alle Hundetütenspender die eventuell notwendige Abstimmung mit anderen Fachbereichen, die Lieferung, Montage und Bestellung der Hundetüten. Die Finanzierung muss vor Aufstellung gesichert sein.

Wenn die Kosten für die Nachfüllbeutel nicht weitergetragen werden, behält sich die Verwaltung vor, die Hundetütenspender wieder zu entfernen.

Die Verwaltung hält die Tütenspender und die Tüten vor. Eine Montage kann deshalb kurzfristig erfolgen.

Dem Vorschlag, den Mülleimer häufiger zu leeren, kann die Verwaltung nicht folgen. Der Stadtteil Wülferode wird vom zuständigen Pflegebetrieb einmal wöchentlich angefahren, um die Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz „Zum Siemenshop“ zu kontrollieren. Im Rahmen dessen wird auch der Mülleimer auf dem Wülferoder Platz geleert. Eine weitere Leerung pro Woche ist wirtschaftlich nicht darstellbar, da der Stadtteil ausschließlich zur Leerung eines Mülleimers angefahren werden müsste.