1) Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob das Anlegen eines Rodelberges am Wülfeler Bruch - zwischen Kinderspielplatz und der geplanten Kindertagesstätte - mit dem Naturschutz vereinbar und der Bodenaushub aus dem Bereich des Seelhorstbaches für diese Maßnahme verwendbar ist; das heißt: Keine Schadstoffe in diesem Aushub vorhanden sind.
Und wenn dies positiv beantwortet wird,
2) zu veranlassen, dass im Zuge der Umgestaltung des Seelhorstbaches, zwischen Kinderspielplatz und dem geplanten Neubau der Kindertagesstätte in der Höltjebaumstraße, ein Rodelberg für Kinder angelegt wird. (siehe DS 15-0180/2006).