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Straßenumbenennung im Stadtteil List
Antrag,
folgende Straßenumbenennung zu beschließen:
Das westliche Teilstück der Straße Immengarten, welches in Verlängerung der Carl-Hornemann-Straße zur Straße Am Listholze führt, wird entsprechend der Bezirksratsanträge DS Nr. 15-2499/2017 N1 und Nr. 15- 2712/2017 (Anlagen 1 u. 2) umbenannt und einbezogen in den Namen Carl-Hornemann-Straße.
Übersichtskarte s. Anlage 3.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient vor allem dem zweifelsfreien und schnellen Auffinden innerhalb des Stadtgebietes. Mit der Umbenennung des westlichen Teilstücks der Straße Immengarten soll die Orientierung verbessert werden. Die Umbenennung dient somit allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103 | sonstige Leistungen Geoinformation |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
2.175,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
625,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-2.800,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-2.800,00 € |
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Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Begründung des Antrages
Mit Beschluss vom 06.11.2017 (DS Nr. 15-2499/2017 N1 und Nr. 15- 2712/2017) hat der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Umbenennung des genannten westlichen Straßenabschnitts Immengarten einzuleiten.
Die Straße Immengarten zweigt von der Podbielskistraße Richtung Norden ab. Der von der Umbenennung betroffene Abschnitt knickt in Höhe der Carl-Hornemann-Straße Richtung Westen zur Straße Am Listholze ab. Diese bisherige Benennung hält der Stadtbezirksrat für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie für Anwohnerinnen und Anwohner für irreführend. Da der betroffene Abschnitt in Verlängerung der Carl-Hornemann-Straße verläuft, soll er in den Namen Carl-Hornemann-Straße einbezogen werden.
An diesem Straßenabschnitt liegen zwei Gewerbegrundstücke mit den Bezeichnungen Immengarten 27 und Immengarten 31, die mit der Umbenennung auch von einer Adressänderung betroffen sind. In Folge des Bezirksratsantrages wurden die insgesamt 10 betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger angeschrieben und zur beabsichtigten Adressänderung angehört. Von den Eigentümern sind keine Rückmeldung eingegangen, die Gewerbeanlieger sprechen sich aufgrund des hohen Kostenaufwands gegen die Adressänderung aus.
Aus Sicht des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes kann der Argumentation des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List vollumfänglich gefolgt werden. Durch die Umbenennung des westlichen Teils der Straße Immengarten in Carl-Hornemann-Straße wird die Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke für Einsatzmittel der Feuerwehr und der Notfallrettung deutlich verbessert. Der Bereich Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz hält daher eine Umbenennung für sinnvoll und notwendig.
Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen bei der Stelle für Gewerbemeldungen sowie von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderungen auch betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG und Weiteren mit. Hier werden ebenfalls keine Kosten erhoben. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. u.a. Briefköpfe und Dokumente ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine zumutbare und geringe Belastung.
61.21
Hannover / 29.01.2018