Drucksache Nr. 15-0351/2023 N2 S1:
ZWEITE NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.05.2023
TOP 6.4.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0351/2023 N2 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ZWEITE NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.05.2023
TOP 6.4.1.2.

Beschluss

ZUKUNFTSRATHAUS LINDEN

Die Verwaltung wird aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Rathauses am Lindener Markt, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einzurichten, um den Negativauswirkungen des Leerstandes, an dem exponiertesten Ort des Stadtteils, auf das umliegende Gewerbe und das Wohnumfeld, entgegenzuwirken.



Die Zwischenraumnutzung wird gemäß der bauordnungsrechtlichen und feuerpolizeilichen Rahmenbedingen durchgeführt.
Die Zwischenraumnutzung findet im Einklang mit den aktuellen Nutzer:innen des Saals, FeG Dreisechzehn Stadtkirche Hannover, statt.

Die Zwischenraumnutzung fördert den Prozess einer Neukonzeption des ehemaligen GIG, Gastronomie und Saal, unter Einbeziehung der Gewerbetreibende, der Bewohner:innen des Stadtteils sowie potenzieller, zukünftigen Nutzer:innengruppen, fördern und ausloten.
Die Zwischenraumnutzung soll durch eine sich bereits gegründete Interessensvertretung „GIG Zwischenraum“ koordiniert und organisiert werden.

Die Interessensvertretung spricht weitere Gruppen, aus der Kunst, - Kultur- und Soziokulturszene, MSO`s , Händler:innen vor Ort, Kreativwirtschaft, nachhaltigen Startup-Szene, für die Ausgestaltung der Zwischennutzung, an.

Die Zwischenraumnutzung dient ferner dem Lebendiges Linden e.V. und LindenGut e.V. als Versammlungs- und Veranstaltungsort sowie als Forum, um das Thema Stärkung des lokalen Handels, des Handels vor Ort, stärker in die Öffentlichkeit zu tragen.


Bei der Zwischenraumnutzung ist das Miteinbeziehen des Außenraumes (Lindernder Marktplatz) mitzudenken, um auch neue Konzepte zur Nutzung des öffentlichen Raumes aufzuzeigen und zu entwickeln.

Eine weitere für den Stadtteil nachhaltige Nutzung des GIG wird sich perspektivisch auch mit der künftigen Aufwertung und Gestaltung des für Linden-Mitte historischen und wirtschaftlich prägenden Platzes auseinandersetzen müssen.
Insbesondere die Frage einer verbesserten Aufenthaltsqualität sowie einer Begrünung auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Marktnutzung werden in diesem Zusammenhang sind als wichtig zu erachten.

Die in der Zwischennutzung gesammelten Erfahrungen sollten in das anschließende Konzept mit einfließen.

Ferner ist die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen vom „Blauen Wunder – Lindener Butjermeile“, 03. & 04.06.2023, das GIG für „Lost Places Führungen“ zu öffnen. Die „Lost Places Führungen“ werden von dem Veranstaltungsteam „Blaues Wunder“ und der Interessenvertretung durchgeführt.

Als Vertragspartner:in für die Zwischenraumnutzung soll der Lebendiges Linden e.V. eingesetzt werden.

Entscheidung


Grundsätzlich folgt die Verwaltung dem Antrag, eine Zwischenraumnutzung im GiG in Linden zu entwickeln und die erlangten Erfahrungen in einem nachhaltigen Standortkonzept zu reflektieren.

Aufgrund des bauzeitlichen Zustandes sowie der noch vorhandenen, nutzungsspezifischen Ausstattung der Liegenschaft bedarf es vorab einer Bestandsaufnahme vorerst erforderlichen Ertüchtigungen, um den heutigen Anforderungen zur Erfüllung der Betreiberverantwortung und Verkehrssicherung, Genüge zu tun. Die Maßnahmenbegutachtung findet derzeit statt, notwendige finanzielle Mitteln werden ermittelt. Diese Vorgehensweise ist für jedwede Nutzung, so auch für eine Zwischenraumnutzung, erforderlich. Mit einem Ergebnis ist aufgrund knapper personeller Ressourcen frühestens September 2023 zu rechnen. Danach wird die Verwaltung ein Konzept im Sinne dieses Antrages entwickeln.