Drucksache Nr. 15-0351/2023 N1 S1:
NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.05.2023
TOP 6.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0351/2023 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.05.2023
TOP 6.4.1.1.

Beschluss

ZUKUNFTSRATHAUS LINDEN

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur Neuverpachtung, zu installieren.



Zur Koordination und als Vertragsparter:in, soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.

Ferner soll im Rahmen der Zwischenraumnutzung, ausgenommen der Betriebs- und Nebenkosten, keine Pacht erhoben werden.

Unter Bezugnahme auf die Antwort der Verwaltung vom 07. Februar 2023 zur Drucksache 15-2319/2022N1 wird die Verwaltung aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur umsetzungsreife des neuen Nutzungskonzepts zu installieren.

Um den Prozess der Neukonzeption des ehemaligen GIG, Gastronomie und Saal, auf die Bedarfe der Bewohner:innen des Stadtteils und der Stadt sowie an den Bedarfen potenzieller Nutzer:innengruppen und den aktuellen Bewerber:innen auszurichten, ist ein Prozess des Auslotens und Erprobens wichtig.

In der Übergangszeit sollte man daher verschiedenen Nutzer:innengruppen, kurzfristig und ggf. geneinsam mit weiteren Gruppen, die Ausgestaltung und Nutzung des ehemalig GIG ermöglichen. Insbesondere folgende Gruppen und Nutzungsarten, kommen hierfür in Betracht:


· Kunst- und Kulturschaffende

· Kunsthandwerker:innen

· Interkulturelle Angebote

· Ökologische und Soziale Formate

· Schaufenstergastronomie (PoP-Up Nutzung von einzelnen Gastronomen aus dem Stadtbezirk und darüber hinaus)

· Pop_up CoWorking Spaces

· RepairCafes

· Tauschbörse (bspw. Kooperation mit Bautteilbörse)

· Second Hand Angebot (bspw. in Kooperation mit FairKaufhaus)


Für uns selbstverständlich ist, dass jede Nutzung inklusive, transkulturell und generationsübergreifend zu verstehen sind.

Vertragspartner:in für die Zwischenraumnutzung soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.

Bei jeder Nutzung ist das Miteinbeziehen des Außenraumes (Lindernder Marktplatz) mitzudenken, um auch neue Konzepte zur Nutzung des öffentlichen Raumes aufzuzeigen und zu entwickeln. Eine weitere für den Stadtteil nachhaltige Nutzung des GIG wird sich perspektivisch auch mit der künftigen Aufwertung und Gestaltung des für Linden-Mitte historischen und wirtschaftlich prägenden Platzes auseinandersetzen müssen. Insbesondere die Frage einer verbesserten Aufenthaltsqualität sowie einer Begrünung auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Marktnutzung werden in diesem Zusammenhang sind als wichtig zu erachten.

Die in der Zwischennutzung gesammelten Erfahrungen sollten in das anschließende Konzept mit einfließen.

Entscheidung


Siehe hierzu Drs. Nr. 15-0351/2023 N2 S1.