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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Markierung von Straßenübergängen mit Leuchtdioden (kleine Reflektoren)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 20.02.2008
TOP 10.2.6.
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 20.02.2008 wurde von der CDU-Fraktion die nachfolgende Anfrage gestellt:
In unserem Stadtteil gibt es sehr viele Straßenüberquerungen - Zebrastreifen - , die aufgrund Ihrer Lage von Autofahrern nicht oder zu spät erkannt werden. Besonders in der Dämmerung oder in den Morgenstunden, wenn die Straßenbeleuchtungen ausgeschaltet sind, ist es oft nicht möglich, diese Straßenüberquerungen – Zebrastreifen – als solche zu erkennen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Besteht die Möglichkeit, diese Überquerungen mit Leuchtdioden in den Farben gelb oder rot zu kennzeichnen?
Die Verwaltung hatte in der Sitzung lediglich folgende Antwort im Sinne einer "Zwischennachricht" geben können:
"Der Einsatz von Leuchtdioden ist keine gängige Verfahrensweise in der Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen. Die Verwaltung wird die Zulässigkeit und die Kosten dieses Verfahrens prüfen. Sie wird den Bezirksrat informieren, sobald weitere Aussagen möglich sind."
Die Prüfung hat leider einige Zeit in Anspruch genommen. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage nunmehr wie folgt:
Text der Antwort
Die Verwaltung hat den Einsatz von Leuchtdioden (LED) im Stadtgebiet von Hannover geprüft. Die Planung und Anforderung von Fußgängerüberwegen erfordert weit mehr als die Einhaltung der in den "Richtlinien Fußgängerüberwege" (R-FGÜ) geforderten Grenzwerte.
- bitte wenden -
Örtlich angepasste Lösungen sind erforderlich, um für die jeweiligen verkehrlichen und
städtebaulichen Randbedingungen eine optimierte Form des „Zebrastreifens“ zu entwickeln.
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Fußgängerüberwege bei Dunkelheit könnten im Einzelfall solarbetrieben LED-Blinker zum Einsatz kommen, die auf dem Bordstein, am Fahrbahnrand oder auf der Mittelinsel montiert oder vor dem Fußgängerüberweg in die Fahrbahn eingelassen werden. Damit kann bei Dunkelheit im gesamten Bereich des Fußgängerüberwegs sicherlich die Aufmerksam der Kraftfahrer erhöht werden. In Kombination mit einer auffälligen Beschilderung könnte somit ein Höchstmaß an Erkennbarkeit der Querungsstelle erreicht werden. Da diese Ausstattung relativ kostenintensiv ist, sollte sie nur dort zum Einsatz kommen, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit der Fußgängerüberweg bei Dunkelheit besonders betont werden muss.
Die zusätzliche Ausstattung der vorhandenen Querungseinrichtungen mit LED-Blinker in der Stadt Hannover ist derzeit abzulehnen, da zur Zeit nur geringe Erfahrungen hinsichtlich des Einsatzes der LED-Blinker vorliegen und zum Unterhaltungsaufwand keine Angaben recherchiert werden konnten. Der Fachbereich Tiefbau wird als Straßenbaulastträger hinsichtlich des Einsatzes der LED’s im Stadtgebiet die Entwicklung weiterhin beobachten und zu gegebener Zeit diese wünschenswerte, zusätzliche Ausstattung zunächst versuchsweise umsetzen.