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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion:
Radwege-Ausbau am Mittellandkanal
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.03.2024
TOP 9.1.1.
Zum Haushalt 2019/2020 hatte der Rat der Landeshauptstadt Hannover mit dem Antrag Drucksache-Nummer H-0182/2019 die Verwaltung beauftragt, „mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion über die Anlage eines durchgehenden asphaltierten Radweges auf dem Betriebsweg am Südrand des Mittellandkanals zu verhandeln, die planerischen Vorbereitungen zu treffen und eine Kostenschätzung zu erarbeiten.“ Zugleich sollte „bei EU, Bund, Land und Region über mögliche Förderungen nachgesucht“ und schließlich das Ergebnis dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt werden.
Anfang Februar nun verkündete die Region Hannover, dass die Radwege entlang des Mittellandkanals im Umland demnächst ausgebaut und durchgängig asphaltiert werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie sind die Verhandlungen mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion bzw. mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über eine Asphaltierung des Radweges entlang des Mittellandkanals auf dem Gebiet der Landeshauptstadt verlaufen, bzw. wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
- Wer würde die Kosten für die Asphaltierung der Radwege tragen, da diese bisher als Wirtschaftswege für den Kanalbetrieb betrachtet werden und somit in die Hoheit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes fallen?
- Wann kann mit einer Asphaltierung der Radwege entlang des Mittellandkanals auf dem Gebiet der Landeshauptstadt gerechnet werden, bzw. wann ist diese möglicherweise bereits vorgesehen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Bei dem Ausbau der Betriebswege entlang des Mittellandkanales auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover zur radverkehrstauglichen Nutzung und somit Asphaltierung handelt es sich um eine überbezirkliche Anlage, die den Stadtbezirksräten zur Information vorgelegt werden wird.
Zu 1.) Es wurden Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hinsichtlich dem Wunsch zur Asphaltierung der bisher in wassergebundener Bauweise hergestellten Betriebswege geführt. Eine Vorprüfung durch die WSV hat ergeben, dass grundsätzlich die Mitfinanzierungskriterien durch die WSV an den Kosten des radverkehrstauglichen Ausbaus erfüllt sind.
Zu 2.) Nach Beantragung durch die Landeshauptstadt Hannover bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird die konkrete Mitfinanzierung von derzeit 90 % für die Herstellung der längsverlaufenden Betriebswege geprüft. Radverkehrstaugliche Anschlüsse, wie Rampen und Zuwegungen zu den Betriebswegen liegen weiterhin in der Verantwortung und somit auch in der Finanzierung durch die LHH.
Zu 3.) Bisher wurde dem Ratsauftrag folgend eine Vorplanung für einen möglichen einseitigen Radweg entlang des Mittellandkanals und der Anbindung dieses Weges an das städtische Netz durchgeführt sowie die Gespräche mit der WSV (s. 1. und 2.) geführt. Über die Planung, die zugehörigen Kosten dieser Umsetzung sowie eine mögliche Förderung und den bei der Stadt verbleibenden Kostenanteil, wird die Verwaltung demnächst mit einer Drucksache informieren. Für eine Umsetzung dieser Planung gibt es bisher weder einen Auftrag noch stehen hierfür Mittel im Haushalt zur Verfügung. Insofern kann auch kein Zeitpunkt für eine Realisierung genannt werden.