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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksbürgermeisterin Antje Kellner
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Antje Kellner die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Frau Kellner hat schriftlich mit Schreiben vom 10.02.2026 ihren Rücktritt erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat sowie ihre Stellung als Bezirksbürgermeisterin durch Verzicht.
18.63.08
Hannover / Feb 11, 2026