Antrag Nr. 15-0344/2020:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld - 01/2020

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld - 01/2020

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Betrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck : Öffentlichkeitsarbeit 2020/2021
(Zuwendung 01/2020)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 13.01.2020 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Die Öffentlichkeitsarbeit des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld wird einmal jährlich über den Tätigkeitsbericht im Rahmen einer Bezirksratssitzung vorgestellt.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.