Antrag Nr. 15-0343/2020:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0076/2020 "Enteignung Köritzhof und Überführung in Eigentum der LHH"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0076/2020 "Enteignung Köritzhof und Überführung in Eigentum der LHH"

Antrag

Der Bezirksrat möge folgende, veränderte Fassung der Drs. 15-0076/2020 beschließen:

Die LHH wird aufgefordert,
1. die Besitzer des Köritzhof gemäß § 14 Absatz 3 GG zu enteignen.
2. Um eine Nachnachnutzung zu ermöglichen und dieses historisch wertvolle Gebäude zu erhalten, soll eine Bürgerbefragung durchgeführt werden, mit dem Ziel Ideen zur Nachnutzung zu entwickeln und diese dann gemeinsam umzusetzen.

Begründung


Eines der ältesten Häuser Hannovers, der 1619 erbaute Köritz-Hof in Groß-Buchholz, ist weiterhin dem stetigen Verfall ausgesetzt. Trotz mehrmaliger Aufforderungen der Behörden und der hiesigen Politik, erfolgten bisher vonseiten der Eigentümergemeinschaft nicht die erforderlichen Schritte zur Einleitung umfangreicher Sanierungsarbeiten. Einer Rattenplage musste gar halbherzig mit ausgelegten Ködern beigekommen werden, deren Kosten zunächst die Landeshauptstadt Hannover übernahm.

Der seit vielen Jahren in Hannover ansässige Stadtbauhistoriker Sid Auffarth arbeitete und forschte mehr als drei Jahrzehnte an der Leibniz Universität im Fach Stadtbaugeschichte. Auch er kann nicht verstehen, wie man ein Zweiständerhaus aus dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) derart verfallen lassen kann, zumal dieses im Stadtgebiet als einzigartig gilt.

Die Artikel 14 und 15 GG sehen vor, dass die Eigentümergemeinschaft eine Entschädigung für die Enteignung erhält. Sie soll unter Abwägung der „gerechten Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ festgelegt werden. Aus diesem Grund ist ein Kaufangebot überflüssig und würde das falsche Signal setzen, dass ein jahrzehnterlanger Verfall möglichweise mit einem üppigen Verkaufsangebot belohnt wird.