Antrag Nr. 15-0343/2018:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Kulturtreff Roderbruch 02/2018

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Kulturtreff Roderbruch 02/2018

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kulturtreff Roderbruch
Betrag : bis zu 2.765,00 €
Verwendungszweck : Erstausstattung Clownswohnung
(Zuwendung 02/2018)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 24.01.2018 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung des Einbauschranks im Bad, der Renovierungsmaterialien fürs Bad, die Hocker für den Manegenraum, die Ausstattung der Küche und der Ausstattung des Verkleidungsraums niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.
Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.